Altersversorgung
Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden.
Die
Altersversorgung als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet. Unternehmen wünschen für die
Altersversorgung ausreichend gestalterische Spielräume, um unternehmensspezifisch passende Lösungen zu implementieren. Diese sind grundsätzlich vorhanden und müssen professionell ausgefüllt werden. Um Arbeitnehmer für die betriebliche
Altersversorgung zu begeistern, bedarf es weitergehender Maßnahmen als Aushänge am Schwarzen Brett, Gehaltsbeileger oder Ansprachen auf Betriebs- und Personalversammlungen.
Eine der Möglichkeiten für eine betriebliche Mitarbeitervorsorge wird durch den Abschluss einer Direktversicherung geboten. Bei Fälligkeit werden die Leistungsansprüche des Arbeitnehmers an den Versicherer und nicht an den Arbeitgeber gerichtet. Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
Altersversorgung auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt. Die
Altersversorgung ist neben der in Zukunft nicht mehr ausreichenden gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge eine weitere Möglichkeit der finanziellen Absicherung im Alter.
Der kapitalmarktorientierte Pensionsfonds stellt eine neue Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge dar. Als selbstständige Versorgungseinrichtung ist der Pensionsfonds vom Unternehmen unabhängig. Im Rahmen des sog. Portabilitätsrechts kann der Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitgeberwechsels erworbene Anwartschaften mitnehmen. Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
Altersversorgung für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein. Ein Grund für die
Altersversorgung aus Arbeitnehmersicht ist die wirtschaftliche Notwendigkeit, weitere Vorsorgemaßnahmen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zu treffen.
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- Altersversorgung (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Rentenversicherung) (Pensionskasse, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Pension, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionszusagen) (Direktzusage, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Pension, Betriebsrenten) (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionszusagen) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Rentenanspruch) (Pension, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Betriebsrenten) (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Rentenanspruch)