Altersvorsorge
Die Pensionskasse ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung, die in Deutschland zur Verfügung stehen, wobei der Arbeitgeber über die Wahl des Durchführungsweges entscheidet.
Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
Altersvorsorge , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers. Der Pensionsfonds ist eine relativ neue Variante der betrieblichen Altersversorgung. In Deutschland ist dieser Durchführungsweg besonders geeignet, past service-Verpflichtungen aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse zu übernehmen. Eine Möglichkeit, der Verwaltungskomplexität historisch gewachsener bAV-Systeme Herr zu werden ist das Outsourcing dieser Tätigkeit an einen externen Verwalter. Dabei sind verschiedene Tiefen des Outsourcings denkbar.
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
Altersvorsorge in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Die
Altersvorsorge kann in Kombination mit Zeitwertkonten insbesondere die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Dies ist noch bedeutsamer geworden, seit die Regelaltersgrenze auch in der bAV auf 67 angehoben wurde. Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen mittelbaren Weg, betriebliche Vorsorge für den Arbeitnehmer einzurichten. Der bezugsberechtigte Arbeitnehmer stellt seine Anforderungen direkt an die Versicherung.
Neben der Erhöhung der Mitarbeiterbindung und ihrer Motivation fördert die
Altersvorsorge die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Darüber hinaus ist sie mit finanziellen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden. Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
Altersvorsorge bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge. Die
Altersvorsorge als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet.
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- Altersvorsorge (Versicherung, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionszusagen) (Pension, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rentenanspruch) (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Betriebsrenten) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Betriebsrenten) (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Versorgungswerke) (Direktzusage, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Rentenversicherung) (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung) (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Versorgungswerke)