Altersvorsorge
Als Durchführungsweg für die
Altersvorsorge steht die Direktzusage zur Verfügung, bei der der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen hat. Dabei ist er frei in der Art der Kapitalanlage, sofern er ein Funding überhaupt betreiben möchte.
Die rückgedeckte Unterstützungskasse als Durchführungsweg für eine
Altersvorsorge ermöglicht einem Unternehmen den Aufbau einer Vorsorge für seine Mitarbeiter mit relativ geringem Aufwand. Anders als bei den Direktzusagen erscheinen erworbene Anwartschaften nicht in der Bilanz. Zeitgemäße bAV-Konzepte basieren auf beitragsorientierten Systemen mit periodengerechter Finanzierung. Um einerseits dem Risiko aus der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, andererseits mit Renteneintritt des Arbeitnehmers keine weitere administrative Belastung mehr zu haben, werden zunehmend Kapitalleistungen statt lebenslanger Altersrenten zugesagt. Die
Altersvorsorge ist für Arbeitgeber mit steuerlichen Vorteilen verbunden. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, Pensionsrückstellungen führen zu einem Steuerstundungseffekt. Außerdem erhöht sie die Sicherheit der Mitarbeiter und fördert so ihre Motivation und Identifikation mit dem Unternehmen.
Die Pensionskasse ist ein eigenständiges Lebensversicherungsunternehmen und bietet die Möglichkeit zur Durchführung einer betrieblichen Mitarbeitervorsorge. Sie haftet für die Erfüllung der erworbenen Ansprüche der Arbeitnehmer. Eine Möglichkeit, um Arbeitnehmern die
Altersvorsorge näher zu bringen, sind sogenannte unternehmensindividuelle Opting-out-Lösungen, bei denen Mitarbeiter automatisch in die bAV aufgenommen werden. Über diesen Weg kann es gelingen, die sog. Durchdringungsquote signifikant zu erhöhen. Dies zeigt sich in Ländern wie USA oder Großbritannien, die dieses Modell seit Jahren erfolgreich praktizieren. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, um über die betriebliche Altersversorgung Vorsorge für das Alter zu treffen, was gegenüber der Eigenvorsorge aus dem Nettogehalt zumeist wirtschaftlich sinnvoller ist.
Die
Altersvorsorge ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der
Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu. Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen.
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- Altersvorsorge (Versicherung, Rentenversicherung) (Unterstützungskasse, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (bAV-Beratung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Versicherung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rentenversicherung) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Versorgungswerke) (Pension, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen) (bAV-Beratung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Versorgungswerke) (Versicherung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (Pension, Pensionsverpflichtungen)