Altersvorsorge
Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
Altersvorsorge bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge.
Die Pensionskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Vorsorge. Die Ansprüche der Mitarbeiter werden im Leistungsfall nicht an den Arbeitgeber sondern an die Pensionskasse gerichtet. Der kapitalmarktorientierte Pensionsfonds stellt eine neue Möglichkeit der betrieblichen
Altersvorsorge dar. Als selbstständige Versorgungseinrichtung ist der Pensionsfonds vom Unternehmen unabhängig. Im Rahmen des sog. Portabilitätsrechts kann der Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitgeberwechsels erworbene Anwartschaften mitnehmen. Die betriebliche Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite.
Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen mittelbaren Weg, betriebliche Vorsorge für den Arbeitnehmer einzurichten. Der bezugsberechtigte Arbeitnehmer stellt seine Anforderungen direkt an die Versicherung. Eine
Altersvorsorge als Direktzusage wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich geregelt. Mit Erteilung einer solchen Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen, die mit Eintritt in den Ruhestand, in aller Regel aber auch bei den sog. vorzeitigen Risiken Tod und Invalidität ausbezahlt werden. Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
Altersvorsorge , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers.
Die
Altersvorsorge ist ein Instrument der Vergütungspolitik und als solches ein materieller Anreiz für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Sie spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Wettstreit mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Personal. Die
Altersvorsorge in der Ausgestaltung einer Unterstützungskasse gewährt keinen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen. Insoweit unterliegt sie nicht der Versicherungsaufsicht weder als reservepolsterdotierte noch als rückgedeckte Unterstützungskasse. Unternehmen wünschen für die
Altersvorsorge ausreichend gestalterische Spielräume, um unternehmensspezifisch passende Lösungen zu implementieren. Diese sind grundsätzlich vorhanden und müssen professionell ausgefüllt werden.
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- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionszusagen) (Pension, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Versorgungswerk) (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Versorgungswerk) (Pension, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Pension, Betriebsrenten) (Direktzusage, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Betriebsrenten) (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Altersversorgung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Pensionszusagen)