Altersvorsorge
Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden.
Jeder Arbeitnehmer hat seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine
Altersvorsorge . Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, dem Wunsch eines Arbeitnehmers auf die Inanspruchnahme einer Betriebsrente durch Entgeltumwandlung nachzukommen. Die Direktversicherung ist ein Weg einer mittelbaren betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer schließt einen Vertrag bei einem Versicherer ab, der in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist. Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt.
Die Direktzusage wird auch als Pensionszusage bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine Altersvorsorge, die durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz abgebildet wird. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber. Die
Altersvorsorge muss für Arbeitgeber kostenmäßig kalkulierbar sein. Es muss zudem verstanden werden, welches arbeitsrechtliche Risiko damit verbunden ist. Nur so wird es gelingen, Arbeitgeber insbesondere der KMUs für die Einführung einer bAV zu öffnen. Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
Altersvorsorge , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden.
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
Altersvorsorge in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Eine Möglichkeit, der Verwaltungskomplexität historisch gewachsener bAV-Systeme Herr zu werden ist das Outsourcing dieser Tätigkeit an einen externen Verwalter. Dabei sind verschiedene Tiefen des Outsourcings denkbar. Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
Altersvorsorge auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt.
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- Altersvorsorge (Pension, Versorgungswerk) (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rentenversicherung) (Direktzusage, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Rentenversicherung) (Direktzusage, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Rentenversicherung) (Versicherung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerk) (Pension, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rentenversicherung) (Pensionskasse, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Versorgungswerke) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rentenversicherung) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)