ausgabe 04/2011







16. November 2011

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Was ändert sich 2012 in der bAV?

Wie in den vergangenen Jahren, erwarten uns auch im Jahr 2012 einige Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Einige der wichtigen beziehungsweise voraussichtlich zu erwartenden Änderungen wollen wir hier kurz vorstellen:

Frühestmöglicher Rentenbeginn

Im Rahmen der Anhebung der Regelaltersgrenze – hierüber hatten wir in der Ausgabe 2/2011 ausgiebig berichtet – wurden auch die Grenzen für die vorgezogene Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung angehoben. Dies hat auch für die betriebliche Altersversorgung (bAV) Folgen. Bislang konnte eine betriebliche Altersversorgung frühestens ab der Vollendung des 60. Lebensjahres gewährt werden, wenn diese steuerlich anerkannt werden sollte. Ab dem 01.01.2012 dürfen Neuzusagen als frühestmöglichen Zeitpunkt für die Gewährung einer Altersversorgung nur noch die Vollendung des 62. Lebensjahres vorsehen, um steuerlich anerkannt zu werden.

  • Besonderes aufmerksam sollten kollektive Versorgungsregelungen untersucht werden. Denn diese gelten für eine Gruppe von Arbeitnehmern, in deren Geltungsbereich immer wieder neue Arbeitnehmer gelangen. Hier müssen die Versorgungsregelungen zwingend noch vor dem 01.01.2012 geändert werden, um die steuerliche Anerkennung nicht zu gefährden.

Uni-Sex-Tarife in der bAV

Im Zuge der Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache Test-Achats wird das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wahrscheinlich geändert. Bislang erlaubte das AGG die Anwendung geschlechtsspezifischer Tarife. Dies wird ab dem 22.12.2012 nicht mehr der Fall sein, da hier mit einer entsprechenden Gesetzesänderung zu rechnen ist. Der genaue Wortlaut steht derzeit noch nicht fest. Das vorgenannte Urteil betrifft zwar die private Vorsorge, Uni-Sex-Tarife werden dann aber voraussichtlich auch in der bAV Anwendung finden.

Sozialversicherungsrechtliche Größen

Regelmäßig zu Jahresbeginn werden die Beitragsbemessungsgrenzen, Bezugsgrößen und Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der Sozialversicherung an die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Inzwischen hat das Bundeskabinett die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2012 verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrats wird für November erwartet.

Entscheidend für die Fortschreibung der Rechengrößen in der Sozialversicherung sind die Entwicklung der Löhne und Gehälter im Jahre 2010. Aufgrund der Lohnzuwachsrate gegenüber 2009 in Höhe von 2,09 Prozent (West) und 1,97 Prozent (Ost) werden die meisten Rechengrößen für 2012 angehoben. Lediglich in den neuen Bundesländern stagnieren einige Werte.

*) Für PKV-Bestandsfälle gilt weiterhin die ermäßigte Jahresarbeitsentgeltgrenze, die von derzeit 44.550 EUR auf 45.900 EUR angehoben wird.

Auswirkungen im Bereich der bAV ergeben sich damit beispielsweise im Bereich der Abfindungsgrenzen, des Übertragungsanspruchs und der Höhe des Entgeltumwandlungsanspruchs. Außerdem sind auch die externen Teilungsmöglichkeiten beim Versorgungsausgleich oder die Möglichkeit, steuerlich geförderte Beiträge an eine Pensionskasse oder Direktversicherung zu leisten, betroffen.

Beschäftigungsdatenschutzgesetz

Derzeit befindet sich das sogenannte Beschäftigungsdatenschutzgesetz im Gesetzgebungsverfahren. Dieses betrifft den Arbeitnehmerdatenschutz. Dieser berücksichtigt die Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses im Hinblick auf den Datenschutz des Arbeitnehmers. Denn der Arbeitnehmer ist wirtschaftlich und strukturell dem Arbeitgeber unterlegen und wird somit als besonders schutzbedürftig auch im Hinblick auf den Datenschutz angesehen. Das Recht des Arbeitnehmers, selbst darüber zu bestimmen, ob und welche seiner persönlichen Daten er anderen anvertraut, trifft auf das Weisungsrecht des wirtschaftlich überlegenen Arbeitgebers. Selbstbestimmung und Fremdbestimmung kollidieren miteinander. Letztendlich geht es um die Frage, welche Eingriffe des Arbeitgebers in das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers zulässig sind. Da auch in der bAV erhebliche Daten gespeichert werden, wird dies auch für die bAV nicht ohne Auswirkungen bleiben.

Bernd Wilhelm, LL.M, Rechtsanwalt, Leiter Fachbereich Recht | Steuern | Versorgungsträgermanagement bei Longial


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