ausgabe 04/2011







16. November 2011

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MUT 2011 in Leipzig: Longial informiert den Mittelstand über die bAV und verlost drei iPads von Apple

Am 20. Oktober 2011 fand der 7. Mittelständische Unternehmertag (MUT) in Leipzig statt. Longial war als regionaler Hauptsponsor und Aussteller das erste Mal dabei.

Die Initiatoren sprechen von einem Besucherrekord: Knapp 3.400 Teilnehmer, darunter Besucher und Unternehmer aus ganz Deutschland, trafen sich an diesem Tag im Congress Center der Neuen Messe Leipzig. In über 70 Seminaren und Workshops sowie Präsentationen von über 150 Firmen erhielten die Besucher aktuelle Informationen zu Themen, die den Mittelstand bewegen.

Auch Longial zieht eine positive Bilanz. Das Thema „Gestaltung des Generationenwechsels unter Einbeziehung der bAV; Nachfolgeregelung und Fachkräfteausstieg“ fand Anklang und bot Gelegenheit für interessante Gespräche und erste Kontakte.

Anne Rosenthal mit ihrem Gewinn: ein iPad von Apple

Ein weiteres Highlight führte die Besucher direkt zum Longial-Stand. Hier gab es nämlich drei iPads von Apple zu gewinnen.
Die Auslosung der Gewinner fand am 24. Oktober statt. Folgende Teilnehmer durften sich über ein Apple iPad freuen:

  • Manuel Weiße aus Leipzig,
  • Birgit Friebel (friebel-consulting) aus Klipphausen und 
  • Anne Rosenthal (factoring.plus.AG) aus Leipzig.

Allen Gewinnern einen herzlichen Glückwunsch!

Ines Klinger-Nolle, Marketing| PR bei Longial

Erfahrungen mit dem BilMoG – Handlungsoptionen 2011

Auch im Jahr nach der Umstellung auf die neuen handelsrechtlichen Vorschriften sind längst nicht alle Fragen geklärt.
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) trat bereits im Jahr 2009 in Kraft. Die Umsetzung der neuen Anforderungen fand aber gerade in kleineren mittelständischen Unternehmen häufig erst mit den Jahresabschlüssen 2010 statt – also zum 31.12.2010. Knapp ein Jahr nach der Umstellung kann ein erstes Fazit aus den aktuellen Verfahrensweisen gezogen werden. Insbesondere bei Versorgungswerken in Form von Direktzusagen sind die Handlungsmöglichkeiten mit der Ausübung der Wahlrechte bei der Umstellung noch nicht erschöpft.

  • Mit der Umstellung ging eine Neubewertung der Pensionsverpflichtungen einher. Der Gesetzgeber gestattete eine Verteilung des notwendigen Aufwandes über einen Zeitraum von maximal fünfzehn Jahren im außerordentlichen Ergebnis. Unternehmen sind daran gebunden, in jedem Geschäftsjahr mindestens ein Fünfzehntel des ursprünglich ermittelten Bedarfs aufzuholen. Allerdings steht es ihnen in jedem Jahr frei, entsprechend der Unternehmenssituation gegebenenfalls auch einen größeren Betrag aufzuholen. Dies kann etwa dann eine Option sein, wenn ansonsten die Pensionsrückstellung zurückgehen müsste, etwa aufgrund des Wegfalls von Verpflichtungen.

  • Oft werden Pensionsverpflichtungen über Rückdeckungsversicherungen oder auch Wertpapierdepots finanziert. Hier genügt in den meisten Fällen bereits eine geeignete vereinbarte Verpfändung, damit diese als Deckungsvermögen angesehen und folglich mit den zugehörigen Verpflichtungen verrechnet werden kann. Anders als nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen ist nach deutschem Handelsrecht eine Übertragung der Deckungsmittel auf eine rechtlich selbständige Einheit nicht zwingend erforderlich. Es ist möglich, die Mittel im Unternehmen zu binden und trotzdem eine Bilanzverkürzung zu erreichen.

  • Bewertungsannahmen wie etwa Gehalts- und Rententrends können je nach Versorgungsstruktur erheblichen Einfluss auf die zu bildende Pensionsrückstellung haben. Eine regelmäßige Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der getroffenen Annahmen sind daher zu empfehlen.

Fazit:

Die Umsetzung der Änderungen durch das BilMoG unter Ausübung der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Wahlrechte liegt bereits einige Monate zurück. Dadurch sind die Möglichkeiten, auf die Änderungen durch das BilMoG zu reagieren, noch nicht ausgeschöpft. Handlungsspielraum ergibt sich gerade bei der Festlegung der Bewertungsparameter, der Einrichtung von verrechnungsfähigem Deckungsvermögen sowie der Verteilung des Umbewertungsaufwandes auf die kommenden Geschäftsjahre. 

Angelika Rings, Leiterin Fachbereich Aktuariat Direktzusagen | Rechnungslegung bei Longial


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