Altersvorsorge
Die betriebliche Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite.
Neben der Erhöhung der Mitarbeiterbindung und ihrer Motivation fördert die
Altersvorsorge die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Darüber hinaus ist sie mit finanziellen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden. Opting-out-Lösungen können helfen, die Teilnahmequote der Mitarbeiter im Bereich
Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung zu erhöhen. Der Gesetzgeber sollte hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Weg ist eindeutig einem Obligatorium vorzuziehen. Der kapitalmarktorientierte Pensionsfonds stellt eine neue Möglichkeit der betrieblichen
Altersvorsorge dar. Als selbstständige Versorgungseinrichtung ist der Pensionsfonds vom Unternehmen unabhängig. Im Rahmen des sog. Portabilitätsrechts kann der Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitgeberwechsels erworbene Anwartschaften mitnehmen.
Die rückgedeckte Unterstützungskasse als
Altersvorsorge finanziert sich aus den Beiträgen der Trägerunternehmen. Sie ist rechtlich selbstständig. Die Zuwendungen stellen Betriebsausgaben dar. Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine eigenständige Versorgungseinrichtung; sie unterliegt der Aufsicht durch die BaFin und ist einer der fünf Durchführungswege, um betriebliche Mitarbeitervorsorge durchzuführen. Die Pensionskasse haftet für die zugesagten Versorgungsleistungen. Die
Altersvorsorge ist ein Instrument der Vergütungspolitik eines Unternehmens. Sie gilt als materieller Anreiz für die Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte und führt zu einem Prestigegewinn des Unternehmens.
Die Direktzusage ist in Deutschland eine häufig verwandte Altersvorsorge. Der Arbeitgeber verpflichtet sich gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall. Seit 2002 hat ein Arbeitnehmer kraft Gesetzes einen Anspruch auf die
Altersvorsorge . Durch die Entgeltumwandlung, die Umwandlung von Teilen seines Bruttogehaltes, kann er eine Zusatzrente aufbauen. Die Direktversicherung ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung. Sie wird über ein rechtlich selbstständiges, in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen finanziert und deshalb auch als mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet.
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- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Versorgungswerk) (Direktzusage, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (Altersversorgung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionszusagen) (Pension, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Versorgungswerk) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Versicherung, Betriebsrenten) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Pension, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Pension, Versorgungswerke) (Direktzusage, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Pension, Pensionsverpflichtungen)