Altersvorsorge
Die betrieblichen Pensionskassen haben in der
Altersvorsorge in Deutschland eine lange Tradition. Mit dem Alterseinkünftegesetz und der Einführung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung wurden viele betriebliche Pensionskassen gegründet.
. Die
Altersvorsorge ist für Arbeitgeber mit einer Reihe von Vorteilen verknüpft. Z.B. werden dadurch die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen und ihre Motivation gefördert. Die Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung zur Durchführung der Versorgung für die Altersvorsorge. Sie gewährt auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch. Faktisch ist dies aber für die Arbeitnehmer ohne Bedeutung, da der Arbeitgeber gem. BetrAVG für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen einzustehen hat (Subsidiärhaftung). Die Direktzusage als
Altersvorsorge wird auch Versorgungs- oder Pensionszusage genannt. Es bestehen unmittelbare Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Altersrentenleistungen; häufig werden jedoch auch Hinterbliebenen- Und Invaliditätsleistungen zugesagt.
Eine Möglichkeit, um Arbeitnehmern die
Altersvorsorge näher zu bringen, sind sogenannte unternehmensindividuelle Opting-out-Lösungen, bei denen Mitarbeiter automatisch in die bAV aufgenommen werden. Über diesen Weg kann es gelingen, die sog. Durchdringungsquote signifikant zu erhöhen. Dies zeigt sich in Ländern wie USA oder Großbritannien, die dieses Modell seit Jahren erfolgreich praktizieren. Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
Altersvorsorge , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden. Die
Altersvorsorge ist ein Instrument der Vergütungspolitik eines Unternehmens. Sie gilt als materieller Anreiz für die Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte und führt zu einem Prestigegewinn des Unternehmens.
Die Direktversicherung ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung. Sie wird über ein rechtlich selbstständiges, in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen finanziert und deshalb auch als mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen.
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- Altersvorsorge (Altersversorgung, Versorgungswerk) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pension, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Rentenanspruch) (Unterstützungskasse, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Versicherung, Rentenanspruch) (Unterstützungskasse, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Rentenversicherung) (Pension, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Versorgungswerke)