Altersvorsorge
Jeder Arbeitnehmer hat seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine
Altersvorsorge . Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, dem Wunsch eines Arbeitnehmers auf die Inanspruchnahme einer Betriebsrente durch Entgeltumwandlung nachzukommen.
Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt. Die
Altersvorsorge als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet. Bei der Unterstützungskasse als
Altersvorsorge führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt.
Die Direktversicherung bezeichnet einen der fünf Durchführungswege einer betrieblichen Absicherung für die Mitarbeiter seitens des Unternehmers. Die Ansprüche des Mitarbeiters werden an den Versicherer gestellt. Ein Arbeitnehmer erhält durch die
Altersvorsorge eine Vorsorgemöglichkeit, deren Management im Verantwortungsbereich des jeweiligen Arbeitgebers liegt. Die Pensionskasse ist eine Form der betrieblichen
Altersvorsorge und bezeichnet eine selbstständige juristische Person, die für die durch den Arbeitgeber und evtl. auch Arbeitnehmer finanzierten Leistungen haftet. Die steuerlich begünstigten jährlichen Zuwendungen sind begrenzt.
Die
Altersvorsorge kann in Kombination mit Zeitwertkonten insbesondere die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Dies ist noch bedeutsamer geworden, seit die Regelaltersgrenze auch in der bAV auf 67 angehoben wurde. Neben der Erhöhung der Mitarbeiterbindung und ihrer Motivation fördert die
Altersvorsorge die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Darüber hinaus ist sie mit finanziellen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden. Anforderungen des Arbeitgebers an die bAV im eigenen Unternehmen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Neue gesetzliche Regelungen haben neue Möglichkeiten der Ausgestaltung der bAV mit sich gebracht. Oftmals gelten diese jedoch nur für zukünftige Versorgungen, was die Komplexität der bAV-Regelungen in einem Unternehmen unerwünschterweise erhöht.
[mehr]
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen) (Direktversicherung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (Direktzusage, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Direktversicherung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Pension, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pension, Betriebsrenten) (bAV-Beratung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionsverpflichtungen) (Versicherung, Rentenanspruch)