Altersversorgung
Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
Altersversorgung auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt.
Die Altersversorgung, die im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt wird, hat die Zusage von Versorgungsleistungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer im Alter, aber auch bei Invalidität oder im Todesfall zum Inhalt. Unternehmen wünschen für die
Altersversorgung ausreichend gestalterische Spielräume, um unternehmensspezifisch passende Lösungen zu implementieren. Diese sind grundsätzlich vorhanden und müssen professionell ausgefüllt werden. Der Pensionsfonds als fünfter und jüngster Durchführungsweg der bAV ist eine einfache und verwaltungsarme Variante der betrieblichen Altersvorsorge. Aufgrund der steuerlichen Dotierungsbeschränkung für die laufende Beitragszahlung wird er vornehmlich zur Ablösung von past service Anwartschaften eingesetzt.
Die Direktzusage ist in Deutschland eine häufig verwandte Altersversorgung. Der Arbeitgeber verpflichtet sich gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall. Die Pensionskasse ist ein eigenständiges Lebensversicherungsunternehmen und bietet die Möglichkeit zur Durchführung einer betrieblichen Mitarbeitervorsorge. Sie haftet für die Erfüllung der erworbenen Ansprüche der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen.
Der Pensionsfonds, bei dem es sich um eine versicherungsähnliche, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung handelt, steht als fünfter Durchführungsweg erst seit dem 1. Januar 2002 zur Verfügung. Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
Altersversorgung , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
Altersversorgung in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig.
[mehr]
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Rentenanspruch) (Direktversicherung, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Rentenversicherung) (Versicherung, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Altersversorgung, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Pension, Pensionsverpflichtungen) (Altersversorgung, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Rentenversicherung) (Direktzusage, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen) (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung) (Altersvorsorge, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerke) (Direktzusage, Rentenversicherung)