BAV
Die
bAV ist neben der in Zukunft nicht mehr ausreichenden gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge eine weitere Möglichkeit der finanziellen Absicherung im Alter.
Die
bAV ist für Arbeitgeber mit steuerlichen Vorteilen verbunden. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, Pensionsrückstellungen führen zu einem Steuerstundungseffekt. Außerdem erhöht sie die Sicherheit der Mitarbeiter und fördert so ihre Motivation und Identifikation mit dem Unternehmen. Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
bAV den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können. Anforderungen des Arbeitgebers an die
bAV im eigenen Unternehmen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Neue gesetzliche Regelungen haben neue Möglichkeiten der Ausgestaltung der
bAV mit sich gebracht. Oftmals gelten diese jedoch nur für zukünftige Versorgungen, was die Komplexität der bAV-Regelungen in einem Unternehmen unerwünschterweise erhöht.
Seit 2002 hat ein Arbeitnehmer kraft Gesetzes einen Anspruch auf die
bAV . Durch die Entgeltumwandlung, die Umwandlung von Teilen seines Bruttogehaltes, kann er eine Zusatzrente aufbauen. Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen Lebensversicherungsvertrag. Diesen schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer zugunsten des Arbeitnehmers als versicherte Person bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer ab. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
bAV in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig.
Die
bAV kann in Kombination mit Zeitwertkonten insbesondere die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Dies ist noch bedeutsamer geworden, seit die Regelaltersgrenze auch in der
bAV auf 67 angehoben wurde. Die Pensionskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Vorsorge. Die Ansprüche der Mitarbeiter werden im Leistungsfall nicht an den Arbeitgeber sondern an die Pensionskasse gerichtet. Der Pensionsfonds ist eine relativ neue Variante der betrieblichen Altersversorgung. In Deutschland ist dieser Durchführungsweg besonders geeignet, past service-Verpflichtungen aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse zu übernehmen.
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- bAV (Versicherung, Rentenversicherung) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Pensionsfond, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)
- bAV (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Direktzusage, Versorgungswerk)
- bAV (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Versicherung, Rentenversicherung) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)
- bAV (Altersversorgung, Versorgungswerk) (Pension, Rentenversicherung)
- bAV (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Pension, Pensionszusagen) (Pensionsfond, Versorgungswerk)
- bAV (Altersversorgung, Rentenversicherung) (Direktzusage, Pensionszusagen)
- bAV (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)