Betriebliche Altersversorgung
Seit 2002 hat ein Arbeitnehmer kraft Gesetzes einen Anspruch auf die
betriebliche Altersversorgung . Durch die Entgeltumwandlung, die Umwandlung von Teilen seines Bruttogehaltes, kann er eine Zusatzrente aufbauen.
Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
betriebliche Altersversorgung in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Eine
betriebliche Altersversorgung ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind.
Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren. Die
betriebliche Altersversorgung ist ein Instrument der Vergütungspolitik eines Unternehmens. Sie gilt als materieller Anreiz für die Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte und führt zu einem Prestigegewinn des Unternehmens. Eine
betriebliche Altersversorgung als Direktzusage wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich geregelt. Mit Erteilung einer solchen Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen, die mit Eintritt in den Ruhestand, in aller Regel aber auch bei den sog. vorzeitigen Risiken Tod und Invalidität ausbezahlt werden.
Die
betriebliche Altersversorgung muss für Arbeitgeber kostenmäßig kalkulierbar sein. Es muss zudem verstanden werden, welches arbeitsrechtliche Risiko damit verbunden ist. Nur so wird es gelingen, Arbeitgeber insbesondere der KMUs für die Einführung einer bAV zu öffnen. Eine Möglichkeit, der Verwaltungskomplexität historisch gewachsener bAV-Systeme Herr zu werden ist das Outsourcing dieser Tätigkeit an einen externen Verwalter. Dabei sind verschiedene Tiefen des Outsourcings denkbar. Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet.
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- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Rentenanspruch) (Direktzusage, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Pension, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (Altersvorsorge, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Betriebsrenten) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung) (Versicherung, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen) (Pension, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerke) (Pension, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Rentenanspruch) (Pension, Versorgungswerk)