Altersvorsorge
Die
Altersvorsorge ist neben der in Zukunft nicht mehr ausreichenden gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten
Altersvorsorge eine weitere Möglichkeit der finanziellen Absicherung im Alter.
Die Direktversicherung ist ein Weg einer mittelbaren betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer schließt einen Vertrag bei einem Versicherer ab, der in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist. Mit der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung genügt der Arbeitgeber dem gesetzlichen Anspruch. Ist er bereit, auch firmenseitig einen Beitrag zu leisten, verfügt er gleichzeitig über ein maßgebliches Instrument der unternehmerischen Vergütungspolitik zur Bindung qualifizierter Mitarbeiter. Unternehmen wünschen für die
Altersvorsorge ausreichend gestalterische Spielräume, um unternehmensspezifisch passende Lösungen zu implementieren. Diese sind grundsätzlich vorhanden und müssen professionell ausgefüllt werden.
Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt. Die Pensionskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Vorsorge. Die Ansprüche der Mitarbeiter werden im Leistungsfall nicht an den Arbeitgeber sondern an die Pensionskasse gerichtet. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
Altersvorsorge in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig.
Die
Altersvorsorge als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet. Wenn Sie die
Altersvorsorge gezielt anbieten, wird Ihr Unternehmen dadurch attraktiver. Sie vermitteln den Mitarbeitern finanzielle Sicherheit im Alter und erhöhen so ihre Bindung an das Unternehmen. Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
Altersvorsorge , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers.
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- Altersvorsorge (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Pension, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Betriebsrenten) (Versicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rentenversicherung) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)