Betriebliche Altersversorgung
Die Direktversicherung weist steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse auf. Es handelt sich um eine der Möglichkeiten der betrieblichen Mitarbeitervorsorge eines Unternehmens für seine Arbeitnehmer.
Ein Arbeitnehmer erhält durch die
betriebliche Altersversorgung eine Vorsorgemöglichkeit, deren Management im Verantwortungsbereich des jeweiligen Arbeitgebers liegt. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
betriebliche Altersversorgung in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Unternehmen wünschen für die
betriebliche Altersversorgung ausreichend gestalterische Spielräume, um unternehmensspezifisch passende Lösungen zu implementieren. Diese sind grundsätzlich vorhanden und müssen professionell ausgefüllt werden.
Die
betriebliche Altersversorgung ist neben der in Zukunft nicht mehr ausreichenden gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge eine weitere Möglichkeit der finanziellen Absicherung im Alter. Die
betriebliche Altersversorgung als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet. Die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung müssen nicht nur gegenüber den Mitarbeitern transparent kommuniziert werden, sondern es bedarf auf beiden Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, einer vertrauensbildenden Rundum-Betreuung.
Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt. Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine eigenständige Versorgungseinrichtung; sie unterliegt der Aufsicht durch die BaFin und ist einer der fünf Durchführungswege, um betriebliche Mitarbeitervorsorge durchzuführen. Die Pensionskasse haftet für die zugesagten Versorgungsleistungen. Eine
betriebliche Altersversorgung ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind.
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- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Versorgungswerk) (Versicherung, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Betriebsrenten) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerk) (Pension, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Rentenanspruch) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionszusagen) (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionszusagen) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)