Altersversorgung
Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
Altersversorgung , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers.
Der Pensionsfonds ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die durch Lebensversicherer, einen Betrieb oder ganze Branchen gegründet werden kann. Bei dieser mittelbaren Form der betrieblichen Altersabsicherung besteht der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers in erster Linie gegenüber dem Pensionsfonds und nicht gegenüber dem Arbeitgeber. Mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse können Arbeitgeber mit relativ geringem eigenen Verwaltungsaufwand eine
Altersversorgung für die Mitarbeiter aufbauen. Die Unterstützungskasse tritt als GmbH, Verein oder Stiftung auf. Eine der Möglichkeiten für eine betriebliche Mitarbeitervorsorge wird durch den Abschluss einer Direktversicherung geboten. Bei Fälligkeit werden die Leistungsansprüche des Arbeitnehmers an den Versicherer und nicht an den Arbeitgeber gerichtet.
Die Direktzusage war lange Zeit als
Altersversorgung am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden. Eine Möglichkeit, der Verwaltungskomplexität historisch gewachsener bAV-Systeme Herr zu werden ist das Outsourcing dieser Tätigkeit an einen externen Verwalter. Dabei sind verschiedene Tiefen des Outsourcings denkbar. Gemäß einer Umfrage nutzt lediglich ein Viertel aller Arbeitnehmer aktuell die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, einen Teil der Bezüge für die
Altersversorgung aufzuwenden, wobei drei Viertel sich das immerhin vorstellen können.
Die Pensionskasse ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge und bezeichnet eine selbstständige juristische Person, die für die durch den Arbeitgeber und evtl. auch Arbeitnehmer finanzierten Leistungen haftet. Die steuerlich begünstigten jährlichen Zuwendungen sind begrenzt. Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
Altersversorgung bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge. Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
Altersversorgung auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt.
[mehr]
- Altersversorgung (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Pension, Versorgungswerke) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Versicherung, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Rentenanspruch) (Versicherung, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Pension, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Rentenanspruch) (Pension, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen) (Pension, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Rentenanspruch) (Pension, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Pension, Betriebsrenten) (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung)