Altersvorsorge
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
Altersvorsorge in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig.
Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche
Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren. Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das der Versicherungsaufsicht unterliegt. In ihrer Funktion als Versorgungsträger für bAV wird sie auch als versicherungsförmiger oder mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen mittelbaren Weg, betriebliche Vorsorge für den Arbeitnehmer einzurichten. Der bezugsberechtigte Arbeitnehmer stellt seine Anforderungen direkt an die Versicherung.
Eine
Altersvorsorge macht das Unternehmen attraktiver und erhöht die Motivation der Mitarbeiter. Zusätzlich ist sie mit steuerlichen Vorteilen und für den Arbeitgeber im Falle der Entgeltumwandlung mit einer Ersparnis bei den Sozialversicherungsabgaben verbunden. Ein Grund für die
Altersvorsorge aus Arbeitnehmersicht ist die wirtschaftliche Notwendigkeit, weitere Vorsorgemaßnahmen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zu treffen. Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
Altersvorsorge bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge.
Als Durchführungsweg für die
Altersvorsorge steht die Direktzusage zur Verfügung, bei der der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen hat. Dabei ist er frei in der Art der Kapitalanlage, sofern er ein Funding überhaupt betreiben möchte. Die
Altersvorsorge muss für Arbeitgeber kostenmäßig kalkulierbar sein. Es muss zudem verstanden werden, welches arbeitsrechtliche Risiko damit verbunden ist. Nur so wird es gelingen, Arbeitgeber insbesondere der KMUs für die Einführung einer bAV zu öffnen. Mit der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung genügt der Arbeitgeber dem gesetzlichen Anspruch. Ist er bereit, auch firmenseitig einen Beitrag zu leisten, verfügt er gleichzeitig über ein maßgebliches Instrument der unternehmerischen Vergütungspolitik zur Bindung qualifizierter Mitarbeiter.
[mehr]
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Versorgungswerke) (Pension, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Versicherung, Rentenanspruch) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen) (bAV-Beratung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Pension, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)