BAV
Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden.
Neben der Erhöhung der Mitarbeiterbindung und ihrer Motivation fördert die
bAV die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Darüber hinaus ist sie mit finanziellen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden. Seit 2002 hat ein Arbeitnehmer kraft Gesetzes einen Anspruch auf die
bAV . Durch die Entgeltumwandlung, die Umwandlung von Teilen seines Bruttogehaltes, kann er eine Zusatzrente aufbauen. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
bAV in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig.
Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen. Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
bAV die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung. Im Jahr 2002 wurde der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge gesetzlich zugelassen. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Bei der neueren Variante mit Kapitalmarktchancen ist eine hohe Aktienquote zulässig. Der Arbeitnehmer kann bei einem Arbeitgeberwechsel seine erworbenen Ansprüche mitnehmen.
Die
bAV ist neben der in Zukunft nicht mehr ausreichenden gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge eine weitere Möglichkeit der finanziellen Absicherung im Alter. Die
bAV muss für Arbeitgeber kostenmäßig kalkulierbar sein. Es muss zudem verstanden werden, welches arbeitsrechtliche Risiko damit verbunden ist. Nur so wird es gelingen, Arbeitgeber insbesondere der KMUs für die Einführung einer
bAV zu öffnen. Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner
bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen.
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- bAV (Pensionskasse, Versorgungswerke) (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Versorgungswerk)
- bAV (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Direktzusage, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Versorgungswerke)
- bAV (Pensionskasse, Rentenanspruch) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Altersvorsorge, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Versorgungswerke)
- bAV (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen) (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen)
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- bAV (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)
- bAV (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Rentenanspruch)
- bAV (Pensionsfond, Rentenanspruch) (bAV-Beratung, Rentenversicherung)
- bAV (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Pensionszusagen)