Altersversorgung
Ein Grund für die
Altersversorgung aus Arbeitnehmersicht ist die wirtschaftliche Notwendigkeit, weitere Vorsorgemaßnahmen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zu treffen.
Viele Arbeitnehmer schrecken vor den komplexen Vorsorge-Fragestellungen zurück und versäumen es deshalb, sich rechtzeitig um ihre
Altersversorgung zu kümmern. Hier sind Arbeitgeber und die Finanzdienstleistungsbranche gleichermaßen gefordert. Die Pensionskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Vorsorge. Die Ansprüche der Mitarbeiter werden im Leistungsfall nicht an den Arbeitgeber sondern an die Pensionskasse gerichtet. Der kapitalmarktorientierte Pensionsfonds stellt eine neue Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge dar. Als selbstständige Versorgungseinrichtung ist der Pensionsfonds vom Unternehmen unabhängig. Im Rahmen des sog. Portabilitätsrechts kann der Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitgeberwechsels erworbene Anwartschaften mitnehmen.
Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
Altersversorgung für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein. Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
Altersversorgung den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können. Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
Altersversorgung bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge.
Um Arbeitnehmer für die betriebliche
Altersversorgung zu begeistern, bedarf es weitergehender Maßnahmen als Aushänge am Schwarzen Brett, Gehaltsbeileger oder Ansprachen auf Betriebs- und Personalversammlungen. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen. Eine
Altersversorgung macht das Unternehmen attraktiver und erhöht die Motivation der Mitarbeiter. Zusätzlich ist sie mit steuerlichen Vorteilen und für den Arbeitgeber im Falle der Entgeltumwandlung mit einer Ersparnis bei den Sozialversicherungsabgaben verbunden.
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- Altersversorgung (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen) (Versicherung, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Rentenversicherung) (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Direktzusage, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktzusage, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Direktzusage, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Pension, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)