Altersvorsorge
Die
Altersvorsorge hat die Vorsorge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zum Gegenstand. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall besteht ein vertraglich geregelter Anspruch auf Leistungen des Arbeitgebers.
Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
Altersvorsorge die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung. Wenngleich die
Altersvorsorge in Deutschland mit ihren verschiedenen Durchführungswegen sehr komplex und sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer daher oft schwer verständlich ist, ist es gerade diese Vielfalt an Alternativen, die unternehmensspezifische Lösungen ermöglicht und somit vermeidet, dass Unternehmen trotz ihrer unterschiedlichen Größe und unterschiedlicher Vorstellungen einheitlich behandelt und in dasselbe Vorsorgekorsett gezwungen werden. Die
Altersvorsorge in Form der Entgeltumwandlung zeichnet sich für Arbeitnehmer durch eine attraktive Rentabilität aus in Form von Stundungseffekten bei der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen.
Mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse können Arbeitgeber mit relativ geringem eigenen Verwaltungsaufwand eine
Altersvorsorge für die Mitarbeiter aufbauen. Die Unterstützungskasse tritt als GmbH, Verein oder Stiftung auf. Die Direktversicherung ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung. Sie wird über ein rechtlich selbstständiges, in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen finanziert und deshalb auch als mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Die Pensionskasse ist ein eigenständiges Lebensversicherungsunternehmen und bietet die Möglichkeit zur Durchführung einer betrieblichen Mitarbeitervorsorge. Sie haftet für die Erfüllung der erworbenen Ansprüche der Arbeitnehmer.
Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen. Wenn Sie die
Altersvorsorge gezielt anbieten, wird Ihr Unternehmen dadurch attraktiver. Sie vermitteln den Mitarbeitern finanzielle Sicherheit im Alter und erhöhen so ihre Bindung an das Unternehmen. Der Pensionsfonds ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die durch Lebensversicherer, einen Betrieb oder ganze Branchen gegründet werden kann. Bei dieser mittelbaren Form der betrieblichen Altersabsicherung besteht der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers in erster Linie gegenüber dem Pensionsfonds und nicht gegenüber dem Arbeitgeber.
[mehr]
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Pension, Betriebsrenten) (Altersversorgung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Versorgungswerke) (Versicherung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)