Betriebliche Altersversorgung
Die betrieblichen Pensionskassen haben in der Altersvorsorge in Deutschland eine lange Tradition. Mit dem Alterseinkünftegesetz und der Einführung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung wurden viele betriebliche Pensionskassen gegründet.
Wenn Sie die
betriebliche Altersversorgung gezielt anbieten, wird Ihr Unternehmen dadurch attraktiver. Sie vermitteln den Mitarbeitern finanzielle Sicherheit im Alter und erhöhen so ihre Bindung an das Unternehmen. Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt. Die Direktversicherung ist ein Weg einer mittelbaren betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer schließt einen Vertrag bei einem Versicherer ab, der in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist.
Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
betriebliche Altersversorgung die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung. Die
betriebliche Altersversorgung in der Ausgestaltung einer Unterstützungskasse gewährt keinen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen. Insoweit unterliegt sie nicht der Versicherungsaufsicht weder als reservepolsterdotierte noch als rückgedeckte Unterstützungskasse. Die
betriebliche Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite.
Gleichzeitig kann durch eine
betriebliche Altersversorgung der Arbeitnehmer sich selbst durch eine Berufsunfähigkeitsabsicherung und seine Familie durch einen Hinterbliebenenschutz absichern. Unternehmen wünschen für die
betriebliche Altersversorgung ausreichend gestalterische Spielräume, um unternehmensspezifisch passende Lösungen zu implementieren. Diese sind grundsätzlich vorhanden und müssen professionell ausgefüllt werden. Die
betriebliche Altersversorgung hat die Vorsorge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zum Gegenstand. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall besteht ein vertraglich geregelter Anspruch auf Leistungen des Arbeitgebers.
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- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Direktzusage, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen) (Direktversicherung, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Pensionsverpflichtungen) (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)