BAV
Unternehmen wünschen für die
bAV ausreichend gestalterische Spielräume, um unternehmensspezifisch passende Lösungen zu implementieren. Diese sind grundsätzlich vorhanden und müssen professionell ausgefüllt werden.
Die Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung zur Durchführung der Versorgung für die bAV. Sie gewährt auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch. Faktisch ist dies aber für die Arbeitnehmer ohne Bedeutung, da der Arbeitgeber gem. BetrAVG für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen einzustehen hat (Subsidiärhaftung). Die Direktzusage war lange Zeit als
bAV am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden. Seit 2002 hat ein Arbeitnehmer kraft Gesetzes einen Anspruch auf die
bAV . Durch die Entgeltumwandlung, die Umwandlung von Teilen seines Bruttogehaltes, kann er eine Zusatzrente aufbauen.
Die bAV, die im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt wird, hat die Zusage von Versorgungsleistungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer im Alter, aber auch bei Invalidität oder im Todesfall zum Inhalt. Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das der Versicherungsaufsicht unterliegt. In ihrer Funktion als Versorgungsträger für
bAV wird sie auch als versicherungsförmiger oder mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
bAV auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt.
Eine der Möglichkeiten für eine betriebliche Mitarbeitervorsorge wird durch den Abschluss einer Direktversicherung geboten. Bei Fälligkeit werden die Leistungsansprüche des Arbeitnehmers an den Versicherer und nicht an den Arbeitgeber gerichtet. Beim kapitalmarktorientierten Pensionsfonds als betrieblicher Altersabsicherung ist ein hoher Aktienanteil zulässig. Dadurch gibt es die Möglichkeit, von positiven Entwicklungen am Kapitalmarkt zu profitieren. Bei dieser neuen Variante werden wie bei der Direktversicherung und der Pensionskasse die Ansprüche des Mitarbeiters direkt an den Pensionsfonds gestellt. Eine Möglichkeit, der Verwaltungskomplexität historisch gewachsener bAV-Systeme Herr zu werden ist das Outsourcing dieser Tätigkeit an einen externen Verwalter. Dabei sind verschiedene Tiefen des Outsourcings denkbar.
[mehr]
- bAV (Altersversorgung, Pensionszusagen) (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Altersversorgung, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Betriebsrenten)
- bAV (Pensionskasse, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Versorgungswerk)
- bAV (Versicherung, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Rentenanspruch)
- bAV (Versicherung, Rentenanspruch) (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- bAV (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Versorgungswerk)
- bAV (Pensionsfond, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen)
- bAV (bAV-Beratung, Rentenanspruch) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Versorgungswerk)
- bAV (Direktversicherung, Rentenanspruch) (Altersvorsorge, Pensionszusagen)