Altersvorsorge
Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden.
Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Pensionsfonds einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Versorgungsleistungen. Es ist der einzige Durchführungsweg, über den in vielen Ländern Europas bAV eingerichtet und abgewickelt wird. Opting-out-Lösungen können helfen, die Teilnahmequote der Mitarbeiter im Bereich
Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung zu erhöhen. Der Gesetzgeber sollte hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Weg ist eindeutig einem Obligatorium vorzuziehen. Bei der Unterstützungskasse als
Altersvorsorge führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt.
Zeitgemäße bAV-Konzepte basieren auf beitragsorientierten Systemen mit periodengerechter Finanzierung. Um einerseits dem Risiko aus der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, andererseits mit Renteneintritt des Arbeitnehmers keine weitere administrative Belastung mehr zu haben, werden zunehmend Kapitalleistungen statt lebenslanger Altersrenten zugesagt. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen. Eine
Altersvorsorge macht das Unternehmen attraktiver und erhöht die Motivation der Mitarbeiter. Zusätzlich ist sie mit steuerlichen Vorteilen und für den Arbeitgeber im Falle der Entgeltumwandlung mit einer Ersparnis bei den Sozialversicherungsabgaben verbunden.
Die Direktzusage als
Altersvorsorge wird auch Versorgungs- oder Pensionszusage genannt. Es bestehen unmittelbare Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Altersrentenleistungen; häufig werden jedoch auch Hinterbliebenen- Und Invaliditätsleistungen zugesagt. Die
Altersvorsorge ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der
Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu. Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
Altersvorsorge , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden.
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- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionszusagen) (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (Versicherung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen) (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Pension, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)