Betriebliche Altersversorgung
Die
betriebliche Altersversorgung kann in Kombination mit Zeitwertkonten insbesondere die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Dies ist noch bedeutsamer geworden, seit die Regelaltersgrenze auch in der bAV auf 67 angehoben wurde.
Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das der Versicherungsaufsicht unterliegt. In ihrer Funktion als Versorgungsträger für bAV wird sie auch als versicherungsförmiger oder mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Die
betriebliche Altersversorgung bindet Mitarbeiter an ihr Unternehmen und erhöht ihre Motivation. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, im Falle der Entgeltumwandlung kann der Arbeitgeber in aller Regel zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge sparen. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, um über die
betriebliche Altersversorgung Vorsorge für das Alter zu treffen, was gegenüber der Eigenvorsorge aus dem Nettogehalt zumeist wirtschaftlich sinnvoller ist.
Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Pensionsfonds einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Versorgungsleistungen. Es ist der einzige Durchführungsweg, über den in vielen Ländern Europas bAV eingerichtet und abgewickelt wird. Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
betriebliche Altersversorgung bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge. Eine der Möglichkeiten für eine betriebliche Mitarbeitervorsorge wird durch den Abschluss einer Direktversicherung geboten. Bei Fälligkeit werden die Leistungsansprüche des Arbeitnehmers an den Versicherer und nicht an den Arbeitgeber gerichtet.
Die
betriebliche Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite. Als Durchführungsweg für die
betriebliche Altersversorgung steht die Direktzusage zur Verfügung, bei der der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen hat. Dabei ist er frei in der Art der Kapitalanlage, sofern er ein Funding überhaupt betreiben möchte. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
betriebliche Altersversorgung in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig.
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- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Betriebsrenten) (Versicherung, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Betriebsrenten) (Altersvorsorge, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Rentenversicherung) (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Betriebsrenten) (Altersversorgung, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Versorgungswerk) (Altersversorgung, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Rentenanspruch)