Altersvorsorge
Anforderungen des Arbeitgebers an die bAV im eigenen Unternehmen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Neue gesetzliche Regelungen haben neue Möglichkeiten der Ausgestaltung der bAV mit sich gebracht. Oftmals gelten diese jedoch nur für zukünftige Versorgungen, was die Komplexität der bAV-Regelungen in einem Unternehmen unerwünschterweise erhöht.
Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das der Versicherungsaufsicht unterliegt. In ihrer Funktion als Versorgungsträger für bAV wird sie auch als versicherungsförmiger oder mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Die
Altersvorsorge kann in Kombination mit Zeitwertkonten insbesondere die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Dies ist noch bedeutsamer geworden, seit die Regelaltersgrenze auch in der bAV auf 67 angehoben wurde. Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche
Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren.
Als
Altersvorsorge bezeichnet man die Zusage von Versorgungsleistungen des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche
Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung. Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen mittelbaren Weg, betriebliche Vorsorge für den Arbeitnehmer einzurichten. Der bezugsberechtigte Arbeitnehmer stellt seine Anforderungen direkt an die Versicherung. Als Durchführungsweg für die
Altersvorsorge steht die Direktzusage zur Verfügung, bei der der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen hat. Dabei ist er frei in der Art der Kapitalanlage, sofern er ein Funding überhaupt betreiben möchte.
Ein Arbeitnehmer erhält durch die
Altersvorsorge eine Vorsorgemöglichkeit, deren Management im Verantwortungsbereich des jeweiligen Arbeitgebers liegt. Die
Altersvorsorge ist für Arbeitgeber mit steuerlichen Vorteilen verbunden. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, Pensionsrückstellungen führen zu einem Steuerstundungseffekt. Außerdem erhöht sie die Sicherheit der Mitarbeiter und fördert so ihre Motivation und Identifikation mit dem Unternehmen. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
Altersvorsorge in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig.
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- Altersvorsorge (Pensionsfond, Betriebsrenten) (Altersversorgung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionszusagen) (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pension, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Rentenversicherung) (Altersvorsorge, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Betriebsrenten) (Altersversorgung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Versorgungswerk) (Pension, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pension, Rentenversicherung) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen) (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Versicherung, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Rentenanspruch)