Altersversorgung
Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen mittelbaren Weg, betriebliche Vorsorge für den Arbeitnehmer einzurichten. Der bezugsberechtigte Arbeitnehmer stellt seine Anforderungen direkt an die Versicherung.
Eine Möglichkeit, der Verwaltungskomplexität historisch gewachsener bAV-Systeme Herr zu werden ist das Outsourcing dieser Tätigkeit an einen externen Verwalter. Dabei sind verschiedene Tiefen des Outsourcings denkbar. Die rückgedeckte Unterstützungskasse als Durchführungsweg für eine
Altersversorgung ermöglicht einem Unternehmen den Aufbau einer Vorsorge für seine Mitarbeiter mit relativ geringem Aufwand. Anders als bei den Direktzusagen erscheinen erworbene Anwartschaften nicht in der Bilanz. Die
Altersversorgung kann in Kombination mit Zeitwertkonten insbesondere die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Dies ist noch bedeutsamer geworden, seit die Regelaltersgrenze auch in der bAV auf 67 angehoben wurde.
Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, um über die betriebliche
Altersversorgung Vorsorge für das Alter zu treffen, was gegenüber der Eigenvorsorge aus dem Nettogehalt zumeist wirtschaftlich sinnvoller ist. Wenn Sie die
Altersversorgung gezielt anbieten, wird Ihr Unternehmen dadurch attraktiver. Sie vermitteln den Mitarbeitern finanzielle Sicherheit im Alter und erhöhen so ihre Bindung an das Unternehmen. Die Direktzusage war lange Zeit als
Altersversorgung am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden.
Jeder Arbeitnehmer hat seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine
Altersversorgung . Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, dem Wunsch eines Arbeitnehmers auf die Inanspruchnahme einer Betriebsrente durch Entgeltumwandlung nachzukommen. Die Pensionskasse ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung, die in Deutschland zur Verfügung stehen, wobei der Arbeitgeber über die Wahl des Durchführungsweges entscheidet. Der Pensionsfonds ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die durch Lebensversicherer, einen Betrieb oder ganze Branchen gegründet werden kann. Bei dieser mittelbaren Form der betrieblichen Altersabsicherung besteht der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers in erster Linie gegenüber dem Pensionsfonds und nicht gegenüber dem Arbeitgeber.
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- Altersversorgung (Direktzusage, Rentenversicherung) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Rentenanspruch) (Direktzusage, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Pension, Rückdeckungsversicherung) (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)