Altersversorgung
Die betriebliche
Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite.
Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
Altersversorgung auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt. Gleichzeitig kann durch eine
Altersversorgung der Arbeitnehmer sich selbst durch eine Berufsunfähigkeitsabsicherung und seine Familie durch einen Hinterbliebenenschutz absichern. Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
Altersversorgung die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung.
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
Altersversorgung in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Unternehmen wünschen für die
Altersversorgung ausreichend gestalterische Spielräume, um unternehmensspezifisch passende Lösungen zu implementieren. Diese sind grundsätzlich vorhanden und müssen professionell ausgefüllt werden. Im Jahr 2002 wurde der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge gesetzlich zugelassen. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Bei der neueren Variante mit Kapitalmarktchancen ist eine hohe Aktienquote zulässig. Der Arbeitnehmer kann bei einem Arbeitgeberwechsel seine erworbenen Ansprüche mitnehmen.
Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden. Eine der Möglichkeiten für eine betriebliche Mitarbeitervorsorge wird durch den Abschluss einer Direktversicherung geboten. Bei Fälligkeit werden die Leistungsansprüche des Arbeitnehmers an den Versicherer und nicht an den Arbeitgeber gerichtet. Die
Altersversorgung bezeichnet die Zusage von Versorgungsleistungen seitens des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Davon profitieren beide Seiten in unterschiedlicher Weise.
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- Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionszusagen) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionszusagen) (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Pension, Rentenversicherung) (Direktzusage, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung) (Pension, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Versicherung, Pensionsrückstellungen) (Direktversicherung, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Direktversicherung, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Versorgungswerke) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)