Altersversorgung
Eine der Möglichkeiten für eine betriebliche Mitarbeitervorsorge wird durch den Abschluss einer Direktversicherung geboten. Bei Fälligkeit werden die Leistungsansprüche des Arbeitnehmers an den Versicherer und nicht an den Arbeitgeber gerichtet.
Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Die
Altersversorgung ist neben der in Zukunft nicht mehr ausreichenden gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge eine weitere Möglichkeit der finanziellen Absicherung im Alter. Die betriebliche
Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite.
Eine Möglichkeit, um Arbeitnehmern die
Altersversorgung näher zu bringen, sind sogenannte unternehmensindividuelle Opting-out-Lösungen, bei denen Mitarbeiter automatisch in die bAV aufgenommen werden. Über diesen Weg kann es gelingen, die sog. Durchdringungsquote signifikant zu erhöhen. Dies zeigt sich in Ländern wie USA oder Großbritannien, die dieses Modell seit Jahren erfolgreich praktizieren. Ein Grund für die
Altersversorgung aus Arbeitnehmersicht ist die wirtschaftliche Notwendigkeit, weitere Vorsorgemaßnahmen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zu treffen. Die
Altersversorgung bindet Mitarbeiter an ihr Unternehmen und erhöht ihre Motivation. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, im Falle der Entgeltumwandlung kann der Arbeitgeber in aller Regel zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge sparen.
Die Direktzusage wird auch als Pensionszusage bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine Altersversorgung, die durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz abgebildet wird. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber. Die Pensionskasse ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung, die in Deutschland zur Verfügung stehen, wobei der Arbeitgeber über die Wahl des Durchführungsweges entscheidet. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
Altersversorgung in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig.
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- Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Pensionsfond, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Versicherung, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Pension, Pensionsverpflichtungen) (bAV-Beratung, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Direktzusage, Pensionszusagen) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen) (Direktzusage, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Rentenanspruch) (Pension, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Versorgungswerke)