Altersvorsorge
Seit 2002 hat ein Arbeitnehmer kraft Gesetzes einen Anspruch auf die
Altersvorsorge . Durch die Entgeltumwandlung, die Umwandlung von Teilen seines Bruttogehaltes, kann er eine Zusatzrente aufbauen.
Die Direktzusage war lange Zeit als
Altersvorsorge am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden. Beim kapitalmarktorientierten Pensionsfonds als betrieblicher Altersabsicherung ist ein hoher Aktienanteil zulässig. Dadurch gibt es die Möglichkeit, von positiven Entwicklungen am Kapitalmarkt zu profitieren. Bei dieser neuen Variante werden wie bei der Direktversicherung und der Pensionskasse die Ansprüche des Mitarbeiters direkt an den Pensionsfonds gestellt. Die Pensionskasse ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung, die in Deutschland zur Verfügung stehen, wobei der Arbeitgeber über die Wahl des Durchführungsweges entscheidet.
Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen. Die
Altersvorsorge ist ein Instrument der Vergütungspolitik und als solches ein materieller Anreiz für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Sie spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Wettstreit mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Personal. Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen Lebensversicherungsvertrag. Diesen schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer zugunsten des Arbeitnehmers als versicherte Person bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer ab.
Mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse können Arbeitgeber mit relativ geringem eigenen Verwaltungsaufwand eine
Altersvorsorge für die Mitarbeiter aufbauen. Die Unterstützungskasse tritt als GmbH, Verein oder Stiftung auf. Die
Altersvorsorge hat die Vorsorge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zum Gegenstand. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall besteht ein vertraglich geregelter Anspruch auf Leistungen des Arbeitgebers. Die
Altersvorsorge muss für Arbeitgeber kostenmäßig kalkulierbar sein. Es muss zudem verstanden werden, welches arbeitsrechtliche Risiko damit verbunden ist. Nur so wird es gelingen, Arbeitgeber insbesondere der KMUs für die Einführung einer bAV zu öffnen.
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- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Pensionsfond, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung) (Versicherung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionszusagen) (Pension, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)