Betriebliche Altersversorgung
Anforderungen des Arbeitgebers an die bAV im eigenen Unternehmen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Neue gesetzliche Regelungen haben neue Möglichkeiten der Ausgestaltung der bAV mit sich gebracht. Oftmals gelten diese jedoch nur für zukünftige Versorgungen, was die Komplexität der bAV-Regelungen in einem Unternehmen unerwünschterweise erhöht.
Die betriebliche Altersversorgung, die im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt wird, hat die Zusage von Versorgungsleistungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer im Alter, aber auch bei Invalidität oder im Todesfall zum Inhalt. Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt. Die
betriebliche Altersversorgung ist ein Instrument der Vergütungspolitik und als solches ein materieller Anreiz für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Sie spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Wettstreit mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Personal.
Um Mitarbeiter für die
betriebliche Altersversorgung zu mobilisieren, bedarf es einer offenen und vertrauensbildenden innerbetrieblichen Kommunikation, die getragen wird von einer klaren und direkten Wortwahl und die darauf ausgerichtet ist, dass den Arbeitnehmer diese Botschaft auch tatsächlich erreicht. Die Pensionskasse stellt für Arbeitgeber eine von fünf Möglichkeiten dar, eine betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Im Leistungsfall richten Mitarbeiter ihre Ansprüche unmittelbar an die Pensionskasse und nicht an den Arbeitgeber. Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
betriebliche Altersversorgung den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können.
Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen Lebensversicherungsvertrag. Diesen schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer zugunsten des Arbeitnehmers als versicherte Person bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer ab. Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
betriebliche Altersversorgung , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden. Die rückgedeckte Unterstützungskasse als
betriebliche Altersversorgung finanziert sich aus den Beiträgen der Trägerunternehmen. Sie ist rechtlich selbstständig. Die Zuwendungen stellen Betriebsausgaben dar.
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- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen) (Pension, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Altersversorgung, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Versorgungswerke) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung) (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung) (Pension, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen) (Direktzusage, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Versicherung, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)