Betriebliche Altersversorgung
Seit 2002 hat ein Arbeitnehmer kraft Gesetzes einen Anspruch auf die
betriebliche Altersversorgung . Durch die Entgeltumwandlung, die Umwandlung von Teilen seines Bruttogehaltes, kann er eine Zusatzrente aufbauen.
Mit der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung genügt der Arbeitgeber dem gesetzlichen Anspruch. Ist er bereit, auch firmenseitig einen Beitrag zu leisten, verfügt er gleichzeitig über ein maßgebliches Instrument der unternehmerischen Vergütungspolitik zur Bindung qualifizierter Mitarbeiter. Die rückgedeckte Unterstützungskasse als Durchführungsweg für eine
betriebliche Altersversorgung ermöglicht einem Unternehmen den Aufbau einer Vorsorge für seine Mitarbeiter mit relativ geringem Aufwand. Anders als bei den Direktzusagen erscheinen erworbene Anwartschaften nicht in der Bilanz. Der Pensionsfonds, bei dem es sich um eine versicherungsähnliche, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung handelt, steht als fünfter Durchführungsweg erst seit dem 1. Januar 2002 zur Verfügung.
Die
betriebliche Altersversorgung ist eine Form der Altersvorsorge. Unternehmen verpflichten sich, ihren Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall Leistungen auszuzahlen. Für beide Seiten ist diese vertraglich geregelte Vereinbarung mit Vorteilen verbunden. Die Direktzusage war lange Zeit als
betriebliche Altersversorgung am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden. Die Pensionskasse ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge und bezeichnet eine selbstständige juristische Person, die für die durch den Arbeitgeber und evtl. auch Arbeitnehmer finanzierten Leistungen haftet. Die steuerlich begünstigten jährlichen Zuwendungen sind begrenzt.
Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen Lebensversicherungsvertrag. Diesen schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer zugunsten des Arbeitnehmers als versicherte Person bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer ab. Die
betriebliche Altersversorgung kann in Kombination mit Zeitwertkonten insbesondere die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Dies ist noch bedeutsamer geworden, seit die Regelaltersgrenze auch in der bAV auf 67 angehoben wurde. Wenn Sie die
betriebliche Altersversorgung gezielt anbieten, wird Ihr Unternehmen dadurch attraktiver. Sie vermitteln den Mitarbeitern finanzielle Sicherheit im Alter und erhöhen so ihre Bindung an das Unternehmen.
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- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen) (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionszusagen) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionszusagen) (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen) (Versicherung, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Rentenanspruch)