BAV
Die Direktzusage ist in Deutschland eine häufig verwandte bAV. Der Arbeitgeber verpflichtet sich gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall.
Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren. Die rückgedeckte Unterstützungskasse als
bAV finanziert sich aus den Beiträgen der Trägerunternehmen. Sie ist rechtlich selbstständig. Die Zuwendungen stellen Betriebsausgaben dar. Gleichzeitig kann durch eine
bAV der Arbeitnehmer sich selbst durch eine Berufsunfähigkeitsabsicherung und seine Familie durch einen Hinterbliebenenschutz absichern.
Die
bAV bezeichnet die Zusage von Versorgungsleistungen seitens des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Davon profitieren beide Seiten in unterschiedlicher Weise. Die
bAV kann in Kombination mit Zeitwertkonten insbesondere die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Dies ist noch bedeutsamer geworden, seit die Regelaltersgrenze auch in der
bAV auf 67 angehoben wurde. Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
bAV auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt.
Die betriebliche Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite. Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das der Versicherungsaufsicht unterliegt. In ihrer Funktion als Versorgungsträger für
bAV wird sie auch als versicherungsförmiger oder mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Die Direktversicherung bezeichnet einen der fünf Durchführungswege einer betrieblichen Absicherung für die Mitarbeiter seitens des Unternehmers. Die Ansprüche des Mitarbeiters werden an den Versicherer gestellt.
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- bAV (Versicherung, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Direktversicherung, Versorgungswerk)
- bAV (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Betriebsrenten)
- bAV (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Rentenanspruch)
- bAV (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- bAV (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Altersvorsorge, Versorgungswerke)
- bAV (Pensionskasse, Rentenversicherung) (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Direktzusage, Pensionszusagen) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- bAV (Pensionskasse, Rentenversicherung) (Altersvorsorge, Versorgungswerke)
- bAV (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Altersversorgung, Rentenversicherung)