Betriebliche Altersversorgung
Der Pensionsfonds, bei dem es sich um eine versicherungsähnliche, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung handelt, steht als fünfter Durchführungsweg erst seit dem 1. Januar 2002 zur Verfügung.
Wenngleich die
betriebliche Altersversorgung in Deutschland mit ihren verschiedenen Durchführungswegen sehr komplex und sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer daher oft schwer verständlich ist, ist es gerade diese Vielfalt an Alternativen, die unternehmensspezifische Lösungen ermöglicht und somit vermeidet, dass Unternehmen trotz ihrer unterschiedlichen Größe und unterschiedlicher Vorstellungen einheitlich behandelt und in dasselbe Vorsorgekorsett gezwungen werden. Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine eigenständige Versorgungseinrichtung; sie unterliegt der Aufsicht durch die BaFin und ist einer der fünf Durchführungswege, um betriebliche Mitarbeitervorsorge durchzuführen. Die Pensionskasse haftet für die zugesagten Versorgungsleistungen. Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
betriebliche Altersversorgung , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden.
Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
betriebliche Altersversorgung in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Jeder Arbeitnehmer hat seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine
betriebliche Altersversorgung . Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, dem Wunsch eines Arbeitnehmers auf die Inanspruchnahme einer Betriebsrente durch Entgeltumwandlung nachzukommen.
Wenn Sie die
betriebliche Altersversorgung gezielt anbieten, wird Ihr Unternehmen dadurch attraktiver. Sie vermitteln den Mitarbeitern finanzielle Sicherheit im Alter und erhöhen so ihre Bindung an das Unternehmen. Die Direktzusage als
betriebliche Altersversorgung wird auch Versorgungs- oder Pensionszusage genannt. Es bestehen unmittelbare Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Altersrentenleistungen; häufig werden jedoch auch Hinterbliebenen- Und Invaliditätsleistungen zugesagt. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen.
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- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Pensionsfond, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Rentenanspruch) (Direktzusage, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen) (Direktzusage, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerk) (Pensionsfond, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)