Altersvorsorge
Beim kapitalmarktorientierten Pensionsfonds als betrieblicher Altersabsicherung ist ein hoher Aktienanteil zulässig. Dadurch gibt es die Möglichkeit, von positiven Entwicklungen am Kapitalmarkt zu profitieren. Bei dieser neuen Variante werden wie bei der Direktversicherung und der Pensionskasse die Ansprüche des Mitarbeiters direkt an den Pensionsfonds gestellt.
Um Arbeitnehmer für die betriebliche Altersversorgung zu begeistern, bedarf es weitergehender Maßnahmen als Aushänge am Schwarzen Brett, Gehaltsbeileger oder Ansprachen auf Betriebs- und Personalversammlungen. Die
Altersvorsorge ist neben der in Zukunft nicht mehr ausreichenden gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten
Altersvorsorge eine weitere Möglichkeit der finanziellen Absicherung im Alter. Bei Rentenbeginn haben Mitarbeiter durch die
Altersvorsorge je nach Versorgungsmodell einen Anspruch auf eine einmalige Kapitalzahlung oder auf eine lebenslange Rentenzahlung.
Mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse können Arbeitgeber mit relativ geringem eigenen Verwaltungsaufwand eine
Altersvorsorge für die Mitarbeiter aufbauen. Die Unterstützungskasse tritt als GmbH, Verein oder Stiftung auf. Unternehmen wünschen für die
Altersvorsorge ausreichend gestalterische Spielräume, um unternehmensspezifisch passende Lösungen zu implementieren. Diese sind grundsätzlich vorhanden und müssen professionell ausgefüllt werden. Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
Altersvorsorge die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung.
Die Direktversicherung bezeichnet einen der fünf Durchführungswege einer betrieblichen Absicherung für die Mitarbeiter seitens des Unternehmers. Die Ansprüche des Mitarbeiters werden an den Versicherer gestellt. Neben der Erhöhung der Mitarbeiterbindung und ihrer Motivation fördert die
Altersvorsorge die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Darüber hinaus ist sie mit finanziellen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden. Die Pensionskasse ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung, die in Deutschland zur Verfügung stehen, wobei der Arbeitgeber über die Wahl des Durchführungsweges entscheidet.
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- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung) (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung) (Pension, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Rentenanspruch) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionszusagen) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerke) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerke) (Pension, Pensionsrückstellungen)