Altersversorgung
Wenn Sie die
Altersversorgung gezielt anbieten, wird Ihr Unternehmen dadurch attraktiver. Sie vermitteln den Mitarbeitern finanzielle Sicherheit im Alter und erhöhen so ihre Bindung an das Unternehmen.
Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
Altersversorgung , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen. Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
Altersversorgung den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können.
Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen. Um Mitarbeiter für die
Altersversorgung zu mobilisieren, bedarf es einer offenen und vertrauensbildenden innerbetrieblichen Kommunikation, die getragen wird von einer klaren und direkten Wortwahl und die darauf ausgerichtet ist, dass den Arbeitnehmer diese Botschaft auch tatsächlich erreicht. Die
Altersversorgung bezeichnet die Zusage von Versorgungsleistungen seitens des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Davon profitieren beide Seiten in unterschiedlicher Weise.
Im Jahr 2002 wurde der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge gesetzlich zugelassen. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Bei der neueren Variante mit Kapitalmarktchancen ist eine hohe Aktienquote zulässig. Der Arbeitnehmer kann bei einem Arbeitgeberwechsel seine erworbenen Ansprüche mitnehmen. Bei der Unterstützungskasse als
Altersversorgung führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Die Pensionskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Vorsorge. Die Ansprüche der Mitarbeiter werden im Leistungsfall nicht an den Arbeitgeber sondern an die Pensionskasse gerichtet.
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- Altersversorgung (Altersvorsorge, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen) (Versicherung, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Versorgungswerk) (Pension, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen) (Altersversorgung, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Pension, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen)