Betriebliche Altersversorgung
Ein Großteil der Unternehmen spricht sich dafür aus, die Arbeitnehmer in puncto
betriebliche Altersversorgung bei der Einrichtung und Durchführung im Wege der Entgeltumwandlung finanziell zu beteiligen. Dies erhöht die Wertschätzung des Versorgungspakets und fördert die Durchdringungsquote.
Die Direktzusage ist in Deutschland eine häufig verwandte betriebliche Altersversorgung. Der Arbeitgeber verpflichtet sich gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall. Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird. Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
betriebliche Altersversorgung für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein.
Die
betriebliche Altersversorgung ist eine Form der Altersvorsorge. Unternehmen verpflichten sich, ihren Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall Leistungen auszuzahlen. Für beide Seiten ist diese vertraglich geregelte Vereinbarung mit Vorteilen verbunden. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, um über die
betriebliche Altersversorgung Vorsorge für das Alter zu treffen, was gegenüber der Eigenvorsorge aus dem Nettogehalt zumeist wirtschaftlich sinnvoller ist. Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen.
Der kapitalmarktorientierte Pensionsfonds stellt eine neue Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge dar. Als selbstständige Versorgungseinrichtung ist der Pensionsfonds vom Unternehmen unabhängig. Im Rahmen des sog. Portabilitätsrechts kann der Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitgeberwechsels erworbene Anwartschaften mitnehmen. Die
betriebliche Altersversorgung bindet Mitarbeiter an ihr Unternehmen und erhöht ihre Motivation. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, im Falle der Entgeltumwandlung kann der Arbeitgeber in aller Regel zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge sparen. Zeitgemäße bAV-Konzepte basieren auf beitragsorientierten Systemen mit periodengerechter Finanzierung. Um einerseits dem Risiko aus der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, andererseits mit Renteneintritt des Arbeitnehmers keine weitere administrative Belastung mehr zu haben, werden zunehmend Kapitalleistungen statt lebenslanger Altersrenten zugesagt.
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- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Rentenversicherung) (bAV-Beratung, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rentenanspruch) (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rentenversicherung) (Direktversicherung, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Rentenversicherung) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionszusagen) (Altersversorgung, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Betriebsrenten) (Altersvorsorge, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Versorgungswerk)