Betriebliche Altersversorgung
Die
betriebliche Altersversorgung ist eine Form der Altersvorsorge. Unternehmen verpflichten sich, ihren Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall Leistungen auszuzahlen. Für beide Seiten ist diese vertraglich geregelte Vereinbarung mit Vorteilen verbunden.
Die Direktversicherung ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung. Sie wird über ein rechtlich selbstständiges, in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen finanziert und deshalb auch als mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Wenn Sie die
betriebliche Altersversorgung gezielt anbieten, wird Ihr Unternehmen dadurch attraktiver. Sie vermitteln den Mitarbeitern finanzielle Sicherheit im Alter und erhöhen so ihre Bindung an das Unternehmen. Die Direktzusage war lange Zeit als
betriebliche Altersversorgung am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden.
Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt. Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das der Versicherungsaufsicht unterliegt. In ihrer Funktion als Versorgungsträger für bAV wird sie auch als versicherungsförmiger oder mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
betriebliche Altersversorgung , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden.
Die
betriebliche Altersversorgung in der Ausgestaltung einer Unterstützungskasse gewährt keinen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen. Insoweit unterliegt sie nicht der Versicherungsaufsicht weder als reservepolsterdotierte noch als rückgedeckte Unterstützungskasse. Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen. Die
betriebliche Altersversorgung kann in Kombination mit Zeitwertkonten insbesondere die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Dies ist noch bedeutsamer geworden, seit die Regelaltersgrenze auch in der bAV auf 67 angehoben wurde.
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- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Rentenversicherung) (Pensionskasse, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Versorgungswerke) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Betriebsrenten) (Pension, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Rentenversicherung) (Direktversicherung, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen) (Pension, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (Pension, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Rentenversicherung) (Pensionsfond, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Rentenanspruch) (Direktzusage, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Rentenanspruch) (Versicherung, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rentenversicherung) (Pensionsfond, Rentenanspruch)