Altersvorsorge
Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine eigenständige Versorgungseinrichtung; sie unterliegt der Aufsicht durch die BaFin und ist einer der fünf Durchführungswege, um betriebliche Mitarbeitervorsorge durchzuführen. Die Pensionskasse haftet für die zugesagten Versorgungsleistungen.
Eine der Möglichkeiten für eine betriebliche Mitarbeitervorsorge wird durch den Abschluss einer Direktversicherung geboten. Bei Fälligkeit werden die Leistungsansprüche des Arbeitnehmers an den Versicherer und nicht an den Arbeitgeber gerichtet. Anforderungen des Arbeitgebers an die bAV im eigenen Unternehmen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Neue gesetzliche Regelungen haben neue Möglichkeiten der Ausgestaltung der bAV mit sich gebracht. Oftmals gelten diese jedoch nur für zukünftige Versorgungen, was die Komplexität der bAV-Regelungen in einem Unternehmen unerwünschterweise erhöht. Jeder Arbeitnehmer hat seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine
Altersvorsorge . Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, dem Wunsch eines Arbeitnehmers auf die Inanspruchnahme einer Betriebsrente durch Entgeltumwandlung nachzukommen.
Wenngleich die
Altersvorsorge in Deutschland mit ihren verschiedenen Durchführungswegen sehr komplex und sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer daher oft schwer verständlich ist, ist es gerade diese Vielfalt an Alternativen, die unternehmensspezifische Lösungen ermöglicht und somit vermeidet, dass Unternehmen trotz ihrer unterschiedlichen Größe und unterschiedlicher Vorstellungen einheitlich behandelt und in dasselbe Vorsorgekorsett gezwungen werden. Bei Rentenbeginn haben Mitarbeiter durch die
Altersvorsorge je nach Versorgungsmodell einen Anspruch auf eine einmalige Kapitalzahlung oder auf eine lebenslange Rentenzahlung. Die
Altersvorsorge ist ein Instrument der Vergütungspolitik und als solches ein materieller Anreiz für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Sie spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Wettstreit mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Personal.
Die rückgedeckte Unterstützungskasse als
Altersvorsorge finanziert sich aus den Beiträgen der Trägerunternehmen. Sie ist rechtlich selbstständig. Die Zuwendungen stellen Betriebsausgaben dar. Der kapitalmarktorientierte Pensionsfonds stellt eine neue Möglichkeit der betrieblichen
Altersvorsorge dar. Als selbstständige Versorgungseinrichtung ist der Pensionsfonds vom Unternehmen unabhängig. Im Rahmen des sog. Portabilitätsrechts kann der Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitgeberwechsels erworbene Anwartschaften mitnehmen. Die Direktzusage als
Altersvorsorge wird auch Versorgungs- oder Pensionszusage genannt. Es bestehen unmittelbare Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Altersrentenleistungen; häufig werden jedoch auch Hinterbliebenen- Und Invaliditätsleistungen zugesagt.
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- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Rentenanspruch) (Direktversicherung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Versorgungswerke) (Pension, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Rentenversicherung) (Pensionsfond, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Betriebsrenten) (Altersversorgung, Versorgungswerke)