Altersvorsorge
Zeitgemäße bAV-Konzepte basieren auf beitragsorientierten Systemen mit periodengerechter Finanzierung. Um einerseits dem Risiko aus der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, andererseits mit Renteneintritt des Arbeitnehmers keine weitere administrative Belastung mehr zu haben, werden zunehmend Kapitalleistungen statt lebenslanger Altersrenten zugesagt.
Der Pensionsfonds ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die durch Lebensversicherer, einen Betrieb oder ganze Branchen gegründet werden kann. Bei dieser mittelbaren Form der betrieblichen Altersabsicherung besteht der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers in erster Linie gegenüber dem Pensionsfonds und nicht gegenüber dem Arbeitgeber. Die Direktversicherung bezeichnet einen der fünf Durchführungswege einer betrieblichen Absicherung für die Mitarbeiter seitens des Unternehmers. Die Ansprüche des Mitarbeiters werden an den Versicherer gestellt. Bei der Unterstützungskasse als
Altersvorsorge führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt.
Die
Altersvorsorge bezeichnet die Zusage von Versorgungsleistungen seitens des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Davon profitieren beide Seiten in unterschiedlicher Weise. Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
Altersvorsorge den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können. Neben der Erhöhung der Mitarbeiterbindung und ihrer Motivation fördert die
Altersvorsorge die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Darüber hinaus ist sie mit finanziellen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden.
Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, um über die betriebliche Altersversorgung Vorsorge für das Alter zu treffen, was gegenüber der Eigenvorsorge aus dem Nettogehalt zumeist wirtschaftlich sinnvoller ist. Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das der Versicherungsaufsicht unterliegt. In ihrer Funktion als Versorgungsträger für bAV wird sie auch als versicherungsförmiger oder mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Eine Möglichkeit, um Arbeitnehmern die
Altersvorsorge näher zu bringen, sind sogenannte unternehmensindividuelle Opting-out-Lösungen, bei denen Mitarbeiter automatisch in die bAV aufgenommen werden. Über diesen Weg kann es gelingen, die sog. Durchdringungsquote signifikant zu erhöhen. Dies zeigt sich in Ländern wie USA oder Großbritannien, die dieses Modell seit Jahren erfolgreich praktizieren.
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- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionszusagen) (Pensionsfond, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Versorgungswerk) (Pensionskasse, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionszusagen) (Pensionsfond, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Versicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Betriebsrenten) (Direktzusage, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen) (Pension, Rentenversicherung)