Altersvorsorge
Die
Altersvorsorge ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der
Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu.
Eine
Altersvorsorge als Direktzusage wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich geregelt. Mit Erteilung einer solchen Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen, die mit Eintritt in den Ruhestand, in aller Regel aber auch bei den sog. vorzeitigen Risiken Tod und Invalidität ausbezahlt werden. Mit der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung genügt der Arbeitgeber dem gesetzlichen Anspruch. Ist er bereit, auch firmenseitig einen Beitrag zu leisten, verfügt er gleichzeitig über ein maßgebliches Instrument der unternehmerischen Vergütungspolitik zur Bindung qualifizierter Mitarbeiter. Die Pensionskasse ist ein eigenständiges Lebensversicherungsunternehmen und bietet die Möglichkeit zur Durchführung einer betrieblichen Mitarbeitervorsorge. Sie haftet für die Erfüllung der erworbenen Ansprüche der Arbeitnehmer.
Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet. Bei der Unterstützungskasse als
Altersvorsorge führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Beim kapitalmarktorientierten Pensionsfonds als betrieblicher Altersabsicherung ist ein hoher Aktienanteil zulässig. Dadurch gibt es die Möglichkeit, von positiven Entwicklungen am Kapitalmarkt zu profitieren. Bei dieser neuen Variante werden wie bei der Direktversicherung und der Pensionskasse die Ansprüche des Mitarbeiters direkt an den Pensionsfonds gestellt.
Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
Altersvorsorge , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers. Ein Großteil der Unternehmen spricht sich dafür aus, die Arbeitnehmer in puncto
Altersvorsorge bei der Einrichtung und Durchführung im Wege der Entgeltumwandlung finanziell zu beteiligen. Dies erhöht die Wertschätzung des Versorgungspakets und fördert die Durchdringungsquote. Die
Altersvorsorge ist für Arbeitgeber mit steuerlichen Vorteilen verbunden. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, Pensionsrückstellungen führen zu einem Steuerstundungseffekt. Außerdem erhöht sie die Sicherheit der Mitarbeiter und fördert so ihre Motivation und Identifikation mit dem Unternehmen.
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- Altersvorsorge (Pension, Pensionsverpflichtungen) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Rentenversicherung) (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pension, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen) (Pension, Rentenversicherung)