Altersvorsorge
Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das der Versicherungsaufsicht unterliegt. In ihrer Funktion als Versorgungsträger für bAV wird sie auch als versicherungsförmiger oder mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet.
Wenn Sie die
Altersvorsorge gezielt anbieten, wird Ihr Unternehmen dadurch attraktiver. Sie vermitteln den Mitarbeitern finanzielle Sicherheit im Alter und erhöhen so ihre Bindung an das Unternehmen. Eine
Altersvorsorge als Direktzusage wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich geregelt. Mit Erteilung einer solchen Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen, die mit Eintritt in den Ruhestand, in aller Regel aber auch bei den sog. vorzeitigen Risiken Tod und Invalidität ausbezahlt werden. Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet.
Bei der Unterstützungskasse als
Altersvorsorge führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Der Pensionsfonds ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die durch Lebensversicherer, einen Betrieb oder ganze Branchen gegründet werden kann. Bei dieser mittelbaren Form der betrieblichen Altersabsicherung besteht der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers in erster Linie gegenüber dem Pensionsfonds und nicht gegenüber dem Arbeitgeber. Ein Großteil der Unternehmen spricht sich dafür aus, die Arbeitnehmer in puncto
Altersvorsorge bei der Einrichtung und Durchführung im Wege der Entgeltumwandlung finanziell zu beteiligen. Dies erhöht die Wertschätzung des Versorgungspakets und fördert die Durchdringungsquote.
Die
Altersvorsorge ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der
Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu. Ein Arbeitnehmer erhält durch die
Altersvorsorge eine Vorsorgemöglichkeit, deren Management im Verantwortungsbereich des jeweiligen Arbeitgebers liegt. Um Arbeitnehmer für die betriebliche Altersversorgung zu begeistern, bedarf es weitergehender Maßnahmen als Aushänge am Schwarzen Brett, Gehaltsbeileger oder Ansprachen auf Betriebs- und Personalversammlungen.
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- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Pension, Betriebsrenten) (Direktzusage, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen) (Versicherung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Betriebsrenten) (Versicherung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Versicherung, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionszusagen) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Pension, Rentenanspruch) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionsverpflichtungen) (Altersversorgung, Betriebsrenten)