Betriebliche Altersversorgung
Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
betriebliche Altersversorgung bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge.
Um Mitarbeiter für die
betriebliche Altersversorgung zu mobilisieren, bedarf es einer offenen und vertrauensbildenden innerbetrieblichen Kommunikation, die getragen wird von einer klaren und direkten Wortwahl und die darauf ausgerichtet ist, dass den Arbeitnehmer diese Botschaft auch tatsächlich erreicht. Die
betriebliche Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite. Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine eigenständige Versorgungseinrichtung; sie unterliegt der Aufsicht durch die BaFin und ist einer der fünf Durchführungswege, um betriebliche Mitarbeitervorsorge durchzuführen. Die Pensionskasse haftet für die zugesagten Versorgungsleistungen.
Die Direktzusage als
betriebliche Altersversorgung wird auch Versorgungs- oder Pensionszusage genannt. Es bestehen unmittelbare Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Altersrentenleistungen; häufig werden jedoch auch Hinterbliebenen- Und Invaliditätsleistungen zugesagt. Eine der Möglichkeiten für eine betriebliche Mitarbeitervorsorge wird durch den Abschluss einer Direktversicherung geboten. Bei Fälligkeit werden die Leistungsansprüche des Arbeitnehmers an den Versicherer und nicht an den Arbeitgeber gerichtet. Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
betriebliche Altersversorgung für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein.
Der Pensionsfonds, bei dem es sich um eine versicherungsähnliche, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung handelt, steht als fünfter Durchführungsweg erst seit dem 1. Januar 2002 zur Verfügung. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, um über die
betriebliche Altersversorgung Vorsorge für das Alter zu treffen, was gegenüber der Eigenvorsorge aus dem Nettogehalt zumeist wirtschaftlich sinnvoller ist. Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
betriebliche Altersversorgung auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt.
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- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (Pension, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Pensionszusagen) (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Rentenanspruch) (Direktzusage, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rentenanspruch) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (Versicherung, Rentenanspruch)