Betriebliche Altersversorgung
Der Pensionsfonds, bei dem es sich um eine versicherungsähnliche, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung handelt, steht als fünfter Durchführungsweg erst seit dem 1. Januar 2002 zur Verfügung.
Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
betriebliche Altersversorgung in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Opting-out-Lösungen können helfen, die Teilnahmequote der Mitarbeiter im Bereich
betriebliche Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung zu erhöhen. Der Gesetzgeber sollte hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Weg ist eindeutig einem Obligatorium vorzuziehen.
Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen. Ein Grund für die
betriebliche Altersversorgung aus Arbeitnehmersicht ist die wirtschaftliche Notwendigkeit, weitere Vorsorgemaßnahmen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zu treffen. Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen.
Die
betriebliche Altersversorgung bindet Mitarbeiter an ihr Unternehmen und erhöht ihre Motivation. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, im Falle der Entgeltumwandlung kann der Arbeitgeber in aller Regel zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge sparen. Die
betriebliche Altersversorgung als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet. Die
betriebliche Altersversorgung hat die Vorsorge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zum Gegenstand. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall besteht ein vertraglich geregelter Anspruch auf Leistungen des Arbeitgebers.
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- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rentenanspruch) (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (Pension, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerk) (Direktzusage, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Rentenversicherung) (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rentenversicherung) (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Betriebsrenten) (Altersversorgung, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Pensionszusagen) (Altersversorgung, Versorgungswerke)