Altersvorsorge
Die betrieblichen Pensionskassen haben in der
Altersvorsorge in Deutschland eine lange Tradition. Mit dem Alterseinkünftegesetz und der Einführung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung wurden viele betriebliche Pensionskassen gegründet.
Gemäß einer Umfrage nutzt lediglich ein Viertel aller Arbeitnehmer aktuell die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, einen Teil der Bezüge für die
Altersvorsorge aufzuwenden, wobei drei Viertel sich das immerhin vorstellen können. Ein Grund für die
Altersvorsorge aus Arbeitnehmersicht ist die wirtschaftliche Notwendigkeit, weitere Vorsorgemaßnahmen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zu treffen. Eine
Altersvorsorge macht das Unternehmen attraktiver und erhöht die Motivation der Mitarbeiter. Zusätzlich ist sie mit steuerlichen Vorteilen und für den Arbeitgeber im Falle der Entgeltumwandlung mit einer Ersparnis bei den Sozialversicherungsabgaben verbunden.
Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen Lebensversicherungsvertrag. Diesen schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer zugunsten des Arbeitnehmers als versicherte Person bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer ab. Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
Altersvorsorge den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können. Die
Altersvorsorge hat die Vorsorge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zum Gegenstand. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall besteht ein vertraglich geregelter Anspruch auf Leistungen des Arbeitgebers.
Bei der Unterstützungskasse als
Altersvorsorge führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Beim kapitalmarktorientierten Pensionsfonds als betrieblicher Altersabsicherung ist ein hoher Aktienanteil zulässig. Dadurch gibt es die Möglichkeit, von positiven Entwicklungen am Kapitalmarkt zu profitieren. Bei dieser neuen Variante werden wie bei der Direktversicherung und der Pensionskasse die Ansprüche des Mitarbeiters direkt an den Pensionsfonds gestellt. Die betriebliche Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite.
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