Betriebliche Altersversorgung
Der Pensionsfonds, bei dem es sich um eine versicherungsähnliche, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung handelt, steht als fünfter Durchführungsweg erst seit dem 1. Januar 2002 zur Verfügung.
Die Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung zur Durchführung der Versorgung für die betriebliche Altersversorgung. Sie gewährt auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch. Faktisch ist dies aber für die Arbeitnehmer ohne Bedeutung, da der Arbeitgeber gem. BetrAVG für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen einzustehen hat (Subsidiärhaftung). Die
betriebliche Altersversorgung ist für den Arbeitgeber dann attraktiv, wenn sie einfach zu verwalten ist und sich der damit verbundene Aufwand an Personal- und Verwaltungskosten in einem überschaubaren Rahmen bewegt. Eine
betriebliche Altersversorgung ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind.
Die
betriebliche Altersversorgung hat die Vorsorge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zum Gegenstand. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall besteht ein vertraglich geregelter Anspruch auf Leistungen des Arbeitgebers. Durch die
betriebliche Altersversorgung in Form der Entgeltumwandlung kann der Arbeitnehmer aus unversteuertem Einkommen mit einem weiteren Standbein Vorsorge für die Alters- und Hinterbliebenenrente treffen. Die Direktversicherung ist ein Weg einer mittelbaren betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer schließt einen Vertrag bei einem Versicherer ab, der in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist.
Die Pensionskasse ist ein eigenständiges Lebensversicherungsunternehmen und bietet die Möglichkeit zur Durchführung einer betrieblichen Mitarbeitervorsorge. Sie haftet für die Erfüllung der erworbenen Ansprüche der Arbeitnehmer. Wenngleich die
betriebliche Altersversorgung in Deutschland mit ihren verschiedenen Durchführungswegen sehr komplex und sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer daher oft schwer verständlich ist, ist es gerade diese Vielfalt an Alternativen, die unternehmensspezifische Lösungen ermöglicht und somit vermeidet, dass Unternehmen trotz ihrer unterschiedlichen Größe und unterschiedlicher Vorstellungen einheitlich behandelt und in dasselbe Vorsorgekorsett gezwungen werden. Die Direktzusage wird auch als Pensionszusage bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine betriebliche Altersversorgung, die durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz abgebildet wird. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber.
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- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung) (Altersversorgung, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen) (bAV-Beratung, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Rentenversicherung) (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Betriebsrenten) (Pension, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Betriebsrenten) (Pensionsfond, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionszusagen) (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen) (Versicherung, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Versorgungswerke)