Betriebliche Altersversorgung
Viele Arbeitnehmer schrecken vor den komplexen Vorsorge-Fragestellungen zurück und versäumen es deshalb, sich rechtzeitig um ihre
betriebliche Altersversorgung zu kümmern. Hier sind Arbeitgeber und die Finanzdienstleistungsbranche gleichermaßen gefordert.
Die betrieblichen Pensionskassen haben in der Altersvorsorge in Deutschland eine lange Tradition. Mit dem Alterseinkünftegesetz und der Einführung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung wurden viele betriebliche Pensionskassen gegründet. Seit 2002 hat ein Arbeitnehmer kraft Gesetzes einen Anspruch auf die
betriebliche Altersversorgung . Durch die Entgeltumwandlung, die Umwandlung von Teilen seines Bruttogehaltes, kann er eine Zusatzrente aufbauen. Im Jahr 2002 wurde der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge gesetzlich zugelassen. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Bei der neueren Variante mit Kapitalmarktchancen ist eine hohe Aktienquote zulässig. Der Arbeitnehmer kann bei einem Arbeitgeberwechsel seine erworbenen Ansprüche mitnehmen.
Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
betriebliche Altersversorgung den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können. Die
betriebliche Altersversorgung ist eine Form der Altersvorsorge. Unternehmen verpflichten sich, ihren Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall Leistungen auszuzahlen. Für beide Seiten ist diese vertraglich geregelte Vereinbarung mit Vorteilen verbunden. Eine
betriebliche Altersversorgung ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind.
Anforderungen des Arbeitgebers an die bAV im eigenen Unternehmen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Neue gesetzliche Regelungen haben neue Möglichkeiten der Ausgestaltung der bAV mit sich gebracht. Oftmals gelten diese jedoch nur für zukünftige Versorgungen, was die Komplexität der bAV-Regelungen in einem Unternehmen unerwünschterweise erhöht. Die rückgedeckte Unterstützungskasse als Durchführungsweg für eine
betriebliche Altersversorgung ermöglicht einem Unternehmen den Aufbau einer Vorsorge für seine Mitarbeiter mit relativ geringem Aufwand. Anders als bei den Direktzusagen erscheinen erworbene Anwartschaften nicht in der Bilanz. Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet.
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- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (Pension, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Rückdeckungsversicherung) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Pension, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Altersversorgung, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Direktzusage, Pensionsrückstellungen)