Betriebliche Altersversorgung
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen.
Gemäß einer Umfrage nutzt lediglich ein Viertel aller Arbeitnehmer aktuell die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, einen Teil der Bezüge für die
betriebliche Altersversorgung aufzuwenden, wobei drei Viertel sich das immerhin vorstellen können. Arbeitgebern bietet die
betriebliche Altersversorgung die Möglichkeit, ihren Beschäftigten im Wege eines Gesamtvergütungsmodells ein finanziell attraktives Angebot machen zu können. Zeitgemäße bAV-Konzepte basieren auf beitragsorientierten Systemen mit periodengerechter Finanzierung. Um einerseits dem Risiko aus der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, andererseits mit Renteneintritt des Arbeitnehmers keine weitere administrative Belastung mehr zu haben, werden zunehmend Kapitalleistungen statt lebenslanger Altersrenten zugesagt.
Jeder Arbeitnehmer hat seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine
betriebliche Altersversorgung . Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, dem Wunsch eines Arbeitnehmers auf die Inanspruchnahme einer Betriebsrente durch Entgeltumwandlung nachzukommen. Die Direktzusage wird auch als Pensionszusage bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine betriebliche Altersversorgung, die durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz abgebildet wird. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Pensionsfonds einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Versorgungsleistungen. Es ist der einzige Durchführungsweg, über den in vielen Ländern Europas bAV eingerichtet und abgewickelt wird.
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse werden die biometrischen Risiken für die
betriebliche Altersversorgung auf ein Lebensversicherungsunternehmen ausgelagert und durch Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Sie kann als Verein, GmbH oder Stiftung auftreten. Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird. Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
betriebliche Altersversorgung , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden.
[mehr]
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Rentenanspruch) (Pension, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Rentenanspruch) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Direktversicherung, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Rentenanspruch) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Betriebsrenten) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionszusagen) (Pension, Pensionsverpflichtungen)