Altersvorsorge
Die
Altersvorsorge bezeichnet die Zusage von Versorgungsleistungen seitens des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Davon profitieren beide Seiten in unterschiedlicher Weise.
Durch die
Altersvorsorge in Form der Entgeltumwandlung kann der Arbeitnehmer aus unversteuertem Einkommen mit einem weiteren Standbein Vorsorge für die Alters- und Hinterbliebenenrente treffen. Opting-out-Lösungen können helfen, die Teilnahmequote der Mitarbeiter im Bereich
Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung zu erhöhen. Der Gesetzgeber sollte hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Weg ist eindeutig einem Obligatorium vorzuziehen. Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen.
Die
Altersvorsorge ist für Arbeitgeber mit steuerlichen Vorteilen verbunden. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, Pensionsrückstellungen führen zu einem Steuerstundungseffekt. Außerdem erhöht sie die Sicherheit der Mitarbeiter und fördert so ihre Motivation und Identifikation mit dem Unternehmen. Eine
Altersvorsorge als Direktzusage wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich geregelt. Mit Erteilung einer solchen Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen, die mit Eintritt in den Ruhestand, in aller Regel aber auch bei den sog. vorzeitigen Risiken Tod und Invalidität ausbezahlt werden. Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen.
Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird. Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche
Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
Altersvorsorge in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig.
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- Altersvorsorge (Versicherung, Versorgungswerk) (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (Pensionsfond, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Versicherung, Betriebsrenten) (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (Versicherung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen) (Direktversicherung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rentenanspruch) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pension, Versorgungswerk) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)