Altersvorsorge
Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
Altersvorsorge für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein.
Die
Altersvorsorge bindet Mitarbeiter an ihr Unternehmen und erhöht ihre Motivation. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, im Falle der Entgeltumwandlung kann der Arbeitgeber in aller Regel zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge sparen. Die Direktzusage ist in Deutschland eine häufig verwandte Altersvorsorge. Der Arbeitgeber verpflichtet sich gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall. Ein Großteil der Unternehmen spricht sich dafür aus, die Arbeitnehmer in puncto
Altersvorsorge bei der Einrichtung und Durchführung im Wege der Entgeltumwandlung finanziell zu beteiligen. Dies erhöht die Wertschätzung des Versorgungspakets und fördert die Durchdringungsquote.
Der Pensionsfonds ist eine relativ neue Variante der betrieblichen Altersversorgung. In Deutschland ist dieser Durchführungsweg besonders geeignet, past service-Verpflichtungen aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse zu übernehmen. Die
Altersvorsorge ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der
Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu. Die Pensionskasse stellt für Arbeitgeber eine von fünf Möglichkeiten dar, eine betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Im Leistungsfall richten Mitarbeiter ihre Ansprüche unmittelbar an die Pensionskasse und nicht an den Arbeitgeber.
Zeitgemäße bAV-Konzepte basieren auf beitragsorientierten Systemen mit periodengerechter Finanzierung. Um einerseits dem Risiko aus der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, andererseits mit Renteneintritt des Arbeitnehmers keine weitere administrative Belastung mehr zu haben, werden zunehmend Kapitalleistungen statt lebenslanger Altersrenten zugesagt. Gleichzeitig kann durch eine
Altersvorsorge der Arbeitnehmer sich selbst durch eine Berufsunfähigkeitsabsicherung und seine Familie durch einen Hinterbliebenenschutz absichern. Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen.
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- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen) (Direktversicherung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Rentenversicherung) (Direktversicherung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Betriebsrenten) (Direktzusage, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionszusagen) (Direktzusage, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen) (Pensionsfond, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Versicherung, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Versicherung, Rentenanspruch) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)