Altersvorsorge
Die Direktzusage war lange Zeit als
Altersvorsorge am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden.
Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen. Wenn Sie die
Altersvorsorge gezielt anbieten, wird Ihr Unternehmen dadurch attraktiver. Sie vermitteln den Mitarbeitern finanzielle Sicherheit im Alter und erhöhen so ihre Bindung an das Unternehmen. Die Pensionskasse ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung, die in Deutschland zur Verfügung stehen, wobei der Arbeitgeber über die Wahl des Durchführungsweges entscheidet.
Gleichzeitig kann durch eine
Altersvorsorge der Arbeitnehmer sich selbst durch eine Berufsunfähigkeitsabsicherung und seine Familie durch einen Hinterbliebenenschutz absichern. Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen Lebensversicherungsvertrag. Diesen schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer zugunsten des Arbeitnehmers als versicherte Person bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer ab. Mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse können Arbeitgeber mit relativ geringem eigenen Verwaltungsaufwand eine
Altersvorsorge für die Mitarbeiter aufbauen. Die Unterstützungskasse tritt als GmbH, Verein oder Stiftung auf.
Der Pensionsfonds ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die durch Lebensversicherer, einen Betrieb oder ganze Branchen gegründet werden kann. Bei dieser mittelbaren Form der betrieblichen Altersabsicherung besteht der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers in erster Linie gegenüber dem Pensionsfonds und nicht gegenüber dem Arbeitgeber. Gemäß einer Umfrage nutzt lediglich ein Viertel aller Arbeitnehmer aktuell die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, einen Teil der Bezüge für die
Altersvorsorge aufzuwenden, wobei drei Viertel sich das immerhin vorstellen können. Die
Altersvorsorge hat die Vorsorge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zum Gegenstand. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall besteht ein vertraglich geregelter Anspruch auf Leistungen des Arbeitgebers.
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- Altersvorsorge (Pensionsfond, Versorgungswerk) (Versicherung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Betriebsrenten) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Betriebsrenten) (Altersvorsorge, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen) (Altersversorgung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen) (Altersversorgung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen) (Pension, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Betriebsrenten) (Pension, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung) (Pension, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionsverpflichtungen) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)